Beißvorfälle
Ordnungsamt erinnert Hundehalter/-innen an Aufsichtspflichten

Bruchsal (PM) | Aufgrund aktueller Vorfälle und Beschwerden weist das Ordnungsamt Bruchsal Hundehalter/-innen auf folgende Rechtslage hin:

Nach § 9 der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Bruchsal sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Im Innenbereich (§§ 30-34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.

Auf Wiesen, Feldern und Feldwegen in Bruchsal und den Stadtteilen gibt es generell keine Leinenpflicht, daher bittet das Ordnungsamt Hundehalter/-innen, ihre Hunde nur unangeleint spazieren zu lassen, wenn diese auf Zuruf reagieren. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeldverfahren von 10 bis 1.000 Euro eingeleitet werden.

Unabhängig vom Bußgeldverfahren kann bei einem Beißvorfall der Hund als gefährlicher Hund nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) eingestuft werden. Dies führt dazu, dass der Hund zukünftig nur noch an der Leine und mit Maulkorb ausgeführt werden darf.

Aktuelle Infos und Pressemeldungen gibt es auch auf der Homepage der Stadt Bruchsal sowie auf Facebook.

Autor:

Pressestelle Stadt Bruchsal aus Bruchsal

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