51 Personen erhalten Fischeprüfungszeugnisse
Fischereiprüfung erfolgreich bestanden

Bei der Prüfung in der  Aula der Berufsbildenden Schule Germersheim. | Foto: Kreisverwaltung
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Kreis Germersheim.  51 Personen aus dem Kreis Germersheim  haben in der zweiten Fischerprüfung dieses Jahres die Fischerprüfung bestanden. Der Prüfungsausschuss unter dem stellvertretenden Vorsitzenden Manfred Schmitz sowie der Kreisbeigeordnete Michael Braun gratulierten und überreichten den erfolgreichen Teilnehmern die Fischerprüfungszeugnisse. Mit diesen kann nun die Ausstellung eines Fischereischeines bei der jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. 
Die Fischerprüfungen finden landeseinheitlich zweimal jährlich, im Juni und im Dezember, jeweils am ersten Freitag, statt. Wer sie ableen will, muss einen 35-stündigen Vorbereitungskurs absolvieren und mindestens 13 Jahre alt sein. Außerdem benötigt man Wissen zur „Allgemeine Fischkunde“, „Spezielle Fischkunde“, „Gewässerkunde“, „Gerätekunde“ sowie „Gesetzeskunde“. Auch 2019 gibt es wieder eine Fischerprüfung. Diese ist für den 7.Juni 2019 terminiert. Auskünfte hierzu erteilt die Kreisverwaltung Germersheim, Untere Fischereibehörde, Telefon 07273 53-145. ps

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Fischerprüfung erfolgreich abgelegt

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17.12.2018 - 51 Personen haben in der zweiten Fischerprüfung dieses Jahres die Fischerprüfung bestanden. Der Prüfungsausschuss unter dem stellvertretenden Vorsitzenden Manfred Schmitz sowie der Kreisbeigeordnete Michael Braun gratulierten und überreichten den erfolgreichen Teilnehmern die Fischerprüfungszeugnisse. Mit diesen kann nun die Ausstellung eines Fischereischeines bei der Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.Die Fischerprüfungen finden landeseinheitlich zweimal jährlich, im Juni und im Dezember, jeweils am ersten Freitag, statt. Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind u.a. ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungskurs.Innerhalb von zwei Stunden müssen in den fünf Prüfungsgebieten „Allgemeine Fischkunde“, „Spezielle Fischkunde“, „Gewässerkunde“, „Gerätekunde“ sowie „Gesetzeskunde“ jeweils zehn Fragen im Ankreuzverfahren beantwortet werden.Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist dann erforderlich, wenn nur in einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden.Am 7. Juni 2019 findet die nächste Fischerprüfung statt. Auskünfte hierzu erteilt die Kreisverwaltung Germersheim, Untere Fischereibehörde, Tel. 07273/53-145.

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Autor:

Stefan Endlich aus Wörth am Rhein

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