Yvonne Meyer-Blankenburg seit Juli neue Ortsgerichtsvorsteherin
- Bürgermeister Matthias Baaß und die neue Ortsgerichtsvorsteherin Yvonne Meyer-Blankenburg vor dem Alten Rathaus, wo neben dem Schiedsamt auch das Ortsgericht zu finden ist
- Foto: Stadt Viernheim
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Viernheim. Wer im Ortsgericht etwas beglaubigen lassen muss oder eine Grundstücksschätzung angefragt hat, sollte auf neue Zuständigkeiten und Zeiten achten. Seit Anfang Juli leitet Yvonne Meyer-Blankenburg das Viernheimer Ortsgericht.
Meyer-Blankenburg folgt auf Josef Benz, der Ende April nach rund 14 Jahren an der Spitze des Ortsgerichts verabschiedet wurde. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, war Meyer-Blankenburg viele Jahre in der Verwaltung tätig und ging im Juli vergangenen Jahres in den Ruhestand.
Was das Ortsgericht macht und wann es erreichbar ist
Das Ortsgericht übernimmt Aufgaben für Bürgerinnen und Bürger, darunter Beglaubigungen, die Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht, Nachlasssicherungen sowie Grundstücksschätzungen. Als Hilfsbehörde der Justiz gehört es organisatorisch zur hessischen Landesverwaltung beziehungsweise der Justizverwaltung.
Mit dem Wechsel an der Spitze gelten neue Sprechzeiten. Das Ortsgericht öffnet montags von 10 bis 13 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 17 Uhr.
Bei bereits eingegangenen Schätzungsanfragen kann es vorerst länger dauern. Als Gründe nennt die Stadtverwaltung den personellen Wechsel sowie die erstmalige Anschaffung und Einrichtung einer speziellen Software. Die Bearbeitung soll erst jetzt schrittweise erfolgen.
Termine vereinbart das Ortsgericht telefonisch unter 06204 988-255 während der Öffnungszeiten. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb der Öffnungszeiten per E-Mail an Ortsgericht(at)viernheim.de einen Termin anfragen.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |