Trockenheit verschärft sich: Diese Wasserentnahmen sind im Rhein-Neckar-Kreis jetzt verboten
- Die anhaltende Trockenheit hinterlässt auch im Rhein-Neckar-Kreis sichtbare Spuren: Vertrocknete Wiesen und niedrige Wasserstände setzen Natur und Gewässern zunehmend zu.
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Rhein-Neckar-Kreis. Die anhaltende Trockenheit macht Flüssen und Bächen im Rhein-Neckar-Kreis zunehmend zu schaffen. Das Landratsamt warnt vor den Folgen für Tiere und Pflanzen und erinnert an Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus Gewässern.
Flüsse und Bäche leiden unter Trockenheit
Die aktuelle Wetterlage sorgt im gesamten Rhein-Neckar-Kreis für Niedrigwasser. Besonders kleinere Bäche und Flüsse führen deutlich weniger Wasser als gewöhnlich. Gleichzeitig verschärfen hohe Temperaturen die Situation zusätzlich, da der Sauerstoffgehalt in den Gewässern sinkt.
Für Fische, Wasserpflanzen und andere Lebewesen bedeutet das erheblichen Stress. Nach Einschätzung des Wasserrechtsamtes könnte sich die Lage in den kommenden Wochen weiter zuspitzen, da bislang keine nachhaltige Entspannung der Trockenperiode in Sicht ist.
Landratsamt warnt vor unerlaubter Wasserentnahme
Vor diesem Hintergrund weist das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises darauf hin, dass Wasser nur dann erlaubnisfrei aus Flüssen und Bächen entnommen werden darf, wenn dadurch das Gewässer nicht beeinträchtigt wird.
Bei Niedrigwasser gelten besondere Regeln:
- Das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Handgefäßen bleibt weiterhin erlaubt.
- Das Aufstauen von Gewässern ist ohne entsprechende Genehmigung grundsätzlich verboten.
- Die Entnahme von Wasser mit Pumpen ist nicht zulässig.
Die Regelungen gelten sowohl für Privatpersonen als auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Auch Erlaubnisinhaber sollen Wasser sparen
Wer über eine wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis verfügt, muss die darin enthaltenen Vorgaben beachten. Enthält die Genehmigung besondere Regelungen für Niedrigwasserphasen, sind diese verbindlich einzuhalten.
Falls entsprechende Vorgaben fehlen, appelliert das Landratsamt dennoch, Wasserentnahmen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken oder ganz darauf zu verzichten. In Einzelfällen können bestehende Erlaubnisse nachträglich um entsprechende Auflagen ergänzt werden.
Einschränkungen gelten bis zur Entspannung der Lage
Nach Angaben des Landratsamtes herrschen derzeit im gesamten Kreisgebiet Niedrigwasserbedingungen. Die Einschränkungen bleiben bestehen, bis ausreichend Niederschläge fallen und die Wasserstände wieder deutlich ansteigen.
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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