Public Viewing in Viernheim: Stadt erlaubt WM-Übertragungen draußen bis nach 22 Uhr
- Beim Public Viewing im Außenbereich dürfen Spiele in Viernheim unter Auflagen auch nach 22 Uhr zu Ende laufen.
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Viernheim. Wer zur Fußball-WM Spiele draußen in der Gastronomie schauen will, bekommt in Viernheim mehr Spielraum bis in die Nacht. Bürgermeister Matthias Baaß hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Live-Übertragungen im Freien unter Bedingungen auch dann erlaubt, wenn Partien erst nach 22 Uhr oder 23 Uhr enden.
Die Regelung gilt für gastronomische Betriebe mit Außenbewirtung. Sie tritt am 9. Juni 2026 in Kraft. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, soll die Verfügung den Betrieben den Aufwand ersparen, für einzelne Spiele jeweils eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu müssen.
Welche Spiele draußen laufen dürfen und welche Auflagen gelten
Gastronomische Betriebe mit Außenbewirtung dürfen Spiele im Freien übertragen, wenn der planmäßige Anpfiff nach 6 Uhr und spätestens um 22 Uhr liegt. Auch dann, wenn der Abpfiff nach 22 Uhr erfolgt.
Für Spiele mit deutscher Beteiligung erlaubt die Verfügung Übertragungen im Freien bei Anpfiff nach 6 Uhr und spätestens um 23 Uhr. Das gilt ebenfalls für Spiele ab dem Achtelfinale mit Anpfiff nach 6 Uhr und spätestens um 23 Uhr. Auch diese Spiele dürfen nach 23 Uhr enden.
Damit die Nachbarschaft möglichst wenig belastet wird, knüpft die Stadt die Erlaubnis an Auflagen. Nach 22 Uhr sollen im Freien keine Interviews und Fachkommentare übertragen werden. Betriebe sollen außerdem Technik zur Lärmminimierung nutzen und Lautsprecher so aufstellen, dass das direkte Wohnumfeld möglichst wenig gestört wird.
Das Rahmenprogramm soll laut Verfügung geräuscharm bleiben. Laute Musik nach der Veranstaltung oder in den Spielpausen soll es nicht geben. Gasfanfaren, Trommeln oder andere geräuschverursachende Fanartikel verbietet die Allgemeinverfügung.
Auch nach dem Ende der Übertragung sollen Betriebe Lärm durch Abbau und Aufräumen so weit wie möglich vermeiden. Lärmintensive Arbeiten sollen sie auf den nächsten Tag verschieben.
Die Allgemeinverfügung ordnet außerdem die sofortige Vollziehung an. Widerspruch und Anfechtungsklage haben damit keine aufschiebende Wirkung.
Wer die Verfügung und ihre Begründung einsehen will, kann das an der Pforte des Rathauses, Am Alten Weinheimer Weg 1, in Viernheim tun. Das Rathaus bietet dafür Zeiten an: montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |