Regelung im Sinne einer Suchtprävention
Neues Recht für „alte“ Geldspielgeräte in Karlsruhe

Foto: djedj/pixabay.com
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Recht. Nach einer Änderung der Spieleverordnung mussten in Deutschland bis zum 11. November alle in Spielhallen und Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte umgerüstet oder ausgetauscht werden, die den neuen technischen Merkmalen nicht mehr entsprechen. Den Fokus legt die Gaststättenbehörde der Stadt gemeinsam mit Polizei und kommunalem Ordnungsdienst auf das Stadtgebiet Karlsruhe, so Dr. Björn Weiße, Chef des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramtes, der verstärkte Kontrollen in Karlsruhe ankündigt: „Die Änderungen äußern sich vor allem im Spielbetrieb. Zukünftig kann eine Spielerin oder ein Spieler zum Beispiel nur noch maximal zehn Euro auf den Geldspeicher des Gerätes einzahlen. Außerdem werden nach drei Stunden Spielbetrieb die Zähler gelöscht. Dadurch will der Gesetzgeber die Suchtprävention stärken.“

Regelung
Im Sinne einer Suchtprävention darf eine Person jetzt auch nicht mehr an mehreren Geräten gleichzeitig spielen. Um dies zu verhindern, aber auch zur Sicherstellung des Jugendschutzes, darf ein Spielgerät nur noch mit einer so genannten Spielerkarte bespielt werden. Jeder erhält in der Spielhalle oder der Gaststätte lediglich eine Karte.

Feiertagsregelung in Spielhallen
„Im Rahmen der Kontrollen werden wir auch nochmal auf die einzuhaltenden Feiertagsregelungen hinweisen“, so Weiße. Aufgrund von Nachfragen und Beschwerden sei beim Ordnungsamt der Eindruck entstanden, dass hier Aufklärungsbedarf bestehe. So sind Spielhallen aufgrund gesetzlicher Vorgaben an folgenden Tagen geschlossen zu halten: Karfreitag, Allerheiligen, Allgemeiner Buß- und Bettag, Totensonntag, Volkstrauertag, Heiligabend und Erster Weihnachtsfeiertag. Diese Vorgaben gelten nicht nur für Spielhallen, sondern übrigens auch für das Bespielen von Geldspielgeräten in Gaststätten. (pia)

Autor:

Jo Wagner

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