Fälligkeit

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Lokales
Der EWW des Landkreises SÜW erinnert daran, dass die dritte Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2023 fällig ist | Foto: Piman Khrutmuang/stock.adobe.com

Bankeinzug am einfachsten
Fällige Rate für Müllgebühren im Kreis SÜW

Kreis SÜW. Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße erinnert daran, dass die dritte Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2023 am Dienstag, 15. August, fällig ist. Der EWW bittet um rechtzeitige Überweisung, um Mahnverfahren und Mahngebühren vermeiden zu können. Bitte ebenfalls daran denken, das auf dem Gebührenbescheid vermerkte Aktenzeichen bei der Überweisung anzugeben, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. SEPA-LastschriftmandatWer es noch...

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