Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung gewünscht
Antragsverfahren für Rebpflanzungen

Die Pflanzung der Rebanlagen wird an die entsprechende Kreisverwaltung gemeldet  Foto: JillWellington/Pixabay
  • Die Pflanzung der Rebanlagen wird an die entsprechende Kreisverwaltung gemeldet Foto: JillWellington/Pixabay
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Weinbau. In Kürze verschicken die Kreisverwaltungen ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller. Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet. Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die frühzeitig beginnen soll.
Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb aufgefordert, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben.
Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.
Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden.
Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz unter mwvlw.rlp.de/de/ themen/weinbau/umstrukturierung verfügbar.
Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung eines Vorschusses bis zum 15. Oktober 2021 ist in diesem Jahr nicht möglich.ps
Weitere Informationen:

Weitere Informationen gibt es unter www.mwvlw.rlp.de

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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