Bestattungen in Schifferstadt
Neue Regelungen für Trauerfeiern

Die siebte Corona-Bekämpfungsverordnung präzisiert die Vorgaben für Trauerfeiern und Bestattungen. Für die Nutzung der Trauerhalle des Waldfriedhofes Schifferstadt gelten die folgenden Regelungen:

Die Trauernden
An Bestattungen in geschlossenen Räumen dürfen folgende Personen teilnehmen: die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen, Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten Grad verwandt sind, und Personen eines weiteren Hausstands. Über diesen Personenkreis hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine Person pro 10 qm Raumfläche anwesend ist.
Das Tragen einer Mund- und Nasenmaske ist für alle Teilnehmer – mit Ausnahme des Pfarrers – verpflichtend.

Die Trauerhalle
In der Trauerhalle auf dem Waldfriedhof Schifferstadt stehen 20 Sitzplätze zur Verfügung. Der Mindestabstand zwischen den Stühlen beträgt mindestens 1,50 m. Dies gilt nicht, wenn die Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Am Eingang der Trauerhalle wird Desinfektionsmittel für die Hände bereitgestellt. Aufgrund des vermehrten Aufwandes für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden für die Nutzung der Hallen trotz vermindertem Platzangebot die geltenden Gebührensätze in Rechnung gestellt. Gesang der Teilnehmer, der Einsatz eines Chores und von Blasinstrumenten ist untersagt. Die Nutzung der Orgel ist zulässig. Gesangsbücher werden nicht mehr gestellt. Auch Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer. Während der Trauerfeier sind alle Türen zwecks Belüftung geöffnet. Die Trauergäste dürfen die Türen nicht gleichzeitig als Ein-und Ausgänge nutzen.

Persönliche Daten
Die persönlichen Daten der Besucher der Trauerfeier in der Trauerhalle müssen zur Rückverfolgung der Teilnehmer erfasst werden. Hierzu werden den Angehörigen durch die Bestatter die notwendigen Formulare vorab ausgehändigt. Das Formular kann ebenfalls auf der städtischen Homepage abgerufen und ausgedruckt werden. Vor dem Betreten der Trauerhalle sind die ausgefüllten Formulare mit den persönlichen Daten am Eingang abzugeben.

Unter freiem Himmel

Selbstverständlich sind Trauerfeiern auch weiterhin im Freien möglich, sofern die Mindestabstandsregeln von 1,50 m eingehalten werden und die Trauergesellschaft auf den engsten Familienkreis beschränkt wird.

Die Stadtverwaltung Schifferstadt bittet die Trauernden um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Diese dienen dem Schutz vor Infektion und der Eindämmung der Pandemie.

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Autor:

Luca Scharfenberger aus Schifferstadt

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