Steigende Inzidenzwerte
Erneute Ausgangssperre ab Dienstag in Pirmasens

Symbolfoto | Foto: fernando zhiminaicela /Pixabay

Die Inzidenz am 19. April

Pirmasens. In Pirmasens hat sich das Infektionsgeschehen in den vergangenen Tagen massiv beschleunigt. Zwischen Freitag und Sonntag ist die Sieben-Tage-Inzidenz von 164,1 auf 201,3 gestiegen. „Die Zahlen sind hoch und es ist möglich, dass der Inzidenzwert in den kommenden Tagen nicht signifikant sinkt“, erklärt Oberbürgermeister Markus Zwick. Die Verwaltung sei auf Grundlage der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dazu verpflichtet, die sogenannte „Notbremse“ zu ziehen. Das zuständige Ministerium ist der Argumentation des Oberbürgermeisters erneut nicht gefolgt, dass von einer Ausgangssperre aufgrund der „atypischen Infektionslage“ vor Ort verzichtet werden solle. Die Stadt habe hier keine eigenen Entscheidungsspielräume. Zwick spricht deshalb von einem „bedauerlichen, für die Stadt aber unumgänglichen Schritt.“

Schulen vorerst noch geöffnet

Die Schulen bleiben vorerst noch geöffnet. Das ist das Ergebnis eines Gespräches zwischen Stadtspitze und dem Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Thomas Linnerz. In den Schulen gebe es bisher keine Infektionsketten, auch sei die absolute Zahl der positiven Fälle überschaubar. Die regelmäßigen Selbsttests schafften zusätzliche Klarheit über die Infektionslage. Stadt und Schulaufsicht werden das Infektionsgeschehen aber weiter kritisch beobachten und sehr kurzfristig reagieren, sollte es die Lage erfordern.

Allgemeinverfügung ab 20. April in Kraft

Zur Eindämmung der hohen Infektionszahlen erlässt die Stadt Pirmasens – in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium und dem Gesundheitsamt – eine neue Allgemeinverfügung. Diese tritt in der Nacht zum morgigen Dienstag, 20. April, in Kraft tritt. Die zusätzlichen Maßnahmen sehen unter anderem die Schließung der Außengastronomie, eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens sowie erneute Einschränkungen in den Bereichen Sport, Bildung, Kultur und Freizeit vor. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz heute und morgen über dem kritischen Wert von 200, droht eine weitere Verschärfung der Regeln.

Unumgänglicher Schritt

Die Infektionszahlen steigen bundesweit exponentiell an. Verursacht vor allem durch die britische Mutation, die laut Experten nochmals deutlich ansteckender als das Ausgangsvirus ist. „Wir befinden uns mitten in der dritten Welle, die auch in Pirmasens mit aller Macht gebrochen werden muss. Es geht um Menschenleben. Das Virus bleibt weiterhin hoch gefährlich und die Pandemie ist schon gar nicht überwunden. Im Gegenteil“, mahnt Oberbürgermeister Markus Zwick. Die aktuellen Schritte seien unumgänglich und es gebe schlichtweg keinen Verhandlungsspielraum, verweist der Verwaltungschef auf die Gespräche mit dem zuständigen Gesundheitsministerium. Grundlage für die neue Allgemeinverfügung der Stadt Pirmasens, die vorerst bis 25. April 2021 gilt, bildet die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Das Papier regelt einheitlich, wann und mit welchen Mitteln die rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte zwingend weitere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.

Eine Aufhebung der Allgemeinverfügung ist erst dann möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz in Pirmasens mindestens sieben Tage in Folge unter der 100-er Marke gelegen hat. Dies hat das Gesundheitsministerium auf Nachfrage der Stadtverwaltung mitgeteilt.

Appell von Oberbürgermeister Markus Zwick

„Diese erneute Kraftanstrengung zum Schutz aller Pirmasenser fordert viel Geduld und strapaziert unser aller Nerven“, ist sich Zwick bewusst. Er appelliert dennoch an die gesamte Stadtgesellschaft: „Es geht primär um den Schutz jedes und jeder Einzelnen sowie den unserer Familien. Bleiben Sie solidarisch, reduzieren Sie die Kontakte und halten Sie sie sich strikt an die Abstands- und Hygieneregeln.“ Hoffnungsvoll stimmen den Verwaltungschef drei wesentliche Parameter: „Die Zahl der Impfungen steigt spürbar an, die Liefermengen der Impfdosen nehmen in den kommenden Wochen deutlich zu und die Menschen absolvieren zunehmend mehr Antigen-Schnelltests.“

Der Verwaltungsstab der Stadt Pirmasens wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die Maßnahmen, in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt, entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab unter Führung von Oberbürgermeister Markus Zwick tritt dazu in engen zeitlichen Abständen zusammen.

Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 25. April

Die neue Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Interessierte unter www.pirmasens.de/corona. Sie ist zunächst bis zum 25. April 2021 befristet.

Die Regelungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstandes erlaubt. Kinder unter sechs Jahren werden nicht mitgezählt.

Handel und Gewerbe
Der Einzelhandel und gewerbliche Einrichtungen sind für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Vereinbarung von Einzelterminen öffnen (Terminshopping). Während dieser Termine darf jeweils nur einem Kunde bzw. den weiteren Angehörigen eines Hausstandes zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt werden. Es gilt die verschärfte Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen (ohne Alkoholabgabe) sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Von der Schließung ausgenommen sind:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht 
  • Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser 
  • Tankstellen 
  • Banken und Sparkassen, Poststellen 
  • Reinigungen und Waschsalons 
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen 
  • Bau-, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte 
  • Großhandel 
  • Blumenfachgeschäfte 
  • Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte 

Bietet eine Einrichtung neben den oben genannten Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies zulässig, soweit das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet.

Im Umfeld der Einrichtungen, z.B. auf den Parkplätzen, gilt die verschärfte Maskenpflicht (medizinische Masken) sowie die bekannte Personenbegrenzung gemäß § 1 (7) der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Körpernahe Dienstleistungen
Kosmetik-, Tatoo-, Piercingstudios, Wellnessmassagesalons und ähnliche Betriebe, bei denen der Mindestabstand wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden kann, müssen schließen. Optiker, Hörgeräteakustiker, Physio-, Ergo- und Logotherapien, Podologie, Fußpflege und weitere Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Grünen dienen, bleiben erlaubt. Auch Friseursalons dürfen nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung geöffnet bleiben; die Bartrasur ist untersagt. Zusätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.

Sport, Freizeit, Kultur
Sport ist unter Einhaltung des Mindestabstandes im Freien nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, zulässig. Training und Wettkampf in Gruppen ist im Amateur- und Freizeitsport, in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport untersagt.

Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt. Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Gleiches gilt für die Stadtbücherei. Der Abholservice für Medien bleibt bestehen. Musikschulen dürfen im Einzelunterricht weiterhin öffnen.

Nächtliche Ausgangssperre
Zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens gilt im Stadtgebiet von Pirmasens eine Ausgangssperre. In diesem Zeitraum ist das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt. Auch Personen, die nicht in Pirmasens wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten. Die Allgemeinverfügung definiert triftige Gründe, die ein Abweichen von dieser Regelung rechtfertigen: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen. Dazu zählen außerdem die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich und der Besuch von Verwandten gerader Linie, also Eltern, Großeltern und eigene Kinder – nicht aber Geschwister oder weitere Verwandter zweiten Grades. Triftige Gründe der Nichteinhaltung der Ausgangssperre sind außerdem die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person) sowie die Ausübung der Jagd zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen.

Verkaufsstellen, insbesondere Geschäfte im Groß- und Einzelhandel müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Gastronomische Betriebe dürfen nach 21 Uhr nur noch Essen ausliefern, jedoch nicht mehr zum Abholen anbieten.

Verkaufsverbot von Alkohol
Verkaufsstellen, die nicht unter die eingeschränkten Ladenöffnungszeiten fallen, wie. z.B. Tankstellen, ist es untersagt, in der Zeit zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens alkoholische Getränke abzugeben. ps

Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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