Neue Allgemeinverfügung im Landkreis Südwestpfalz
Ausgangssperre aufgehoben

Foto:  Tumisu/Pixabay

Landkreis Südwestpfalz. In den vergangenen sieben Tagen lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Südwestpfalz stets unter einem Wert von 100. Dadurch ist es möglich die aktuell geltenden Maßnahmen im Landkreis zu lockern und gemäß den Vorgaben der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen. Das teilte der Landkreis Südwestpfalz am heutigen Dienstag, 6. April, in einer Pressemitteilung mit.

Keine Ausgangssperre mehr

Aufgrund des gesunkenen Inzidenz-Wertes kann die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens im Kreisgebiet gänzlich aufgehoben werden.

Gastronomie

Weiter darf die Gastronomie im Außenbereich öffnen. Voraussetzung für den Besuch der Außengastronomie ist eine vorherige Platzreservierung sowie ein negativer Schnelltest.Der Verkauf von Alkohol zwischen 21 und 5 Uhr ist nun ebenfalls wieder zulässig.

Kosmetikstudios, Nagelstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- und Piercing-Studios

Auch können Kosmetik- und Nagelstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios wieder öffnen. Dort ist Voraussetzung, dass das geltende Abstandsgebot eingehalten werden kann, medizinische Masken getragen und die Kontaktdaten erfasst werden.

Sport

Kontaktfreier Sport ist im Freien nun wieder mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten möglich. Gleiches gilt für den Aufenthalt im öffentlichen Bereich. Kinder unter sechs Jahren werden hierbei nicht mitgezählt.

Landrätin begrüßt Lockerungen

Landrätin Susanne Ganster begrüßt die nun möglichen Lockerungen: „Ich freue mich über die Lockerungen, die wir im Landkreis aufgrund der gesunkenen 7-Tage-Inzidenz vornehmen können. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Inzidenzwert nicht wieder dauerhaft verschlechtert.“  Eine Rücknahme der Beschränkungen der neuen Allgemeinverfügung ist laut Landesverordnung erst möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 sinkt. Sollte der Wert jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegen, müssen die entsprechenden Maßnahmen gemäß der Landesverordnung erneut erlassen werden. ps

Weitere Informationen
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Interessierte unter www.lkswp.de im Bereich Aktuelles. Die neue Verfügung ist seit 6. April um 0 Uhr gültig. 

Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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