Sportorganisationen bleiben zukunftsfähig - Digitalisierung wird gefördert

Die Sportorganisationen des Landes werden in puncto Digitalisierung gefördert   | Foto: Piotr/stock.adobe.com
  • Die Sportorganisationen des Landes werden in puncto Digitalisierung gefördert
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Rheinland-Pfalz. Gute Nachrichten für die Zukunftsfähigkeit der Sportorganisationen des Landes: Digitalisierungsvorhaben der rheinland-pfälzischen Fachverbände können ab sofort über die jeweiligen regionalen Sportbünde sowie den Landessportbund finanziell gefördert werden. Das Geld stammt aus Digitalisierungsmitteln des Landes.

Zunehmend werden Verbände damit konfrontiert, dass einfache Office-Anwendungen nicht mehr ausreichen, um eine geregelte Geschäftsführung sicherzustellen. Der Bedarf, insbesondere nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie, neue Formen der ehrenamtlichen Zusammenarbeit zu organisieren, ist hoch. Das Thema „Digitalisierung“ steht hier ganz oben. Den Prozess des Aufbaus oder der Weiterentwicklung einer digitalen Geschäftsstelle der Sport-Fachverbände kann ab sofort finanziell unterstützt werden.

Im Fokus stehen dabei – verteilt über drei Förderbausteine - Projekte wie die Verbesserung oder die Einführung einer Verbandssoftware für die Mitgliederverwaltung, digitale Dokumenten-Managementsysteme, Fortbildungen von Personal für die Einarbeitung in digitale Prozesse sowie die Implementierung neuer Software oder Anwendungen über Cloudlösungen. Darüber hinaus wird die Umsetzung hin zu hybriden oder rein digitalen Sitzungen oder Versammlungen gefördert. Ziel ist es, Geschäftsstellenprozesse der Fachverbände insgesamt zu modernisieren und ihren Weg in der digitalen Welt zu forcieren.

Die Förderung der Sport-Fachverbände und -Landesfachverbände erfolgt ab sofort, gilt aber auch rückwirkend für das laufende Jahr. Anträge können bei den jeweiligen Sportbünden gestellt werden: Regionale Fachverbände reichen ihre Anträge bei den regionalen Sportbünden ein, die Landesfachverbände beim Landessportbund Rheinland-Pfalz in Mainz. Die Anträge sind formlos inklusive des entsprechenden Angebots beziehungsweise der Rechnung einzureichen. Die Höhe der Förderung hängt von der Summe der insgesamt vorliegenden Anträge und dem zu fördernden Gegenstand ab. Sie beträgt maximal 7.500 Euro. red

Weitere Informationen:

Weitere Informationen online unter www.sportbund-pfalz.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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