WSG bis Edenkoben Stadtratsbeschluss
Wegen Rehbachverlegung großes Wasserschutzgebiet?

Tiefbrunnen im MW
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Die Wasserschutzgebietsverordnung für GWH Benzenloch (im Stadtgebiet NW) endete bereits am 21.1.2004. Im April 2014 erfolgte eine Neubeantragung der Gemeindewerke Haßloch (GWH) mit Ausweitung des WSG auf 23 Km2 , etwa 11 fach größer.

Hierzu verabschiedete der Stadtrat Neustadt gerade eine Resolution:
In Anbetracht der Klimaentwicklung mit Zunahme von Trockenperioden mit (..) steigendem Druck auf die Neustadter Grundwasserreserven erscheint eine Beibehaltung der zulässigen Förderung von jährlich bis zu 2 Mio. m³ Wasser der Stadt Neustadt als zu hoch“.
„Eine Begrenzung der Fördermenge aufmax. 1,5. Mio.m³/a (..) ergibt eine Verringerung der WSG-Fläche um rund 5 km² “.
In Anbetracht, dass (..) die GWH noch über bestehende Wasserrechte (..) im Haßlocher Mittelwald verfügt, wird eine Beschränkung auf 1,5 Mio. m³/a erbeten“
. Der Stadtrat regt eine gemeinsame Verbindungsleitung zwischen den Werken der GWH und der SWN an. „Als Ausgleich für die Trinkwasserentnahme sind die GWH zu verpflichten, grundwasseranreichernde Maßnahmen umzusetzen“.
Ein Dauerrisiko besteht durch im Boden des Gebietes Benzenloch schlummernde Schadstoffe und durch potentielle Einträge von oben: Schadstoffunfälle auf naher B39 und A65 oder Bodennutzungen. Wegen der Gefahrstoffe erfolgten Ende 80er Jahre umfangreiche Schriftwechsel zwischen SPD, Stadt NW, GWH und Regierung. Schadstoffe blieben im Boden als Ersatz erfolgte im MW der 240 m Tiefbrunnen und Erklärung als Schutzgebiet. Im MW wäre kein Eintrag von oben zu befürchten. Denn: „Eine Nitratbelastung ist noch zu befürchten“, so SGD, im Februar 2015.

Widerspruch:

SGD genehmigt Durchleitung des neuen Rehbachlaufes im anerkannten “Trinkwassereserveschutzgebiet“ im Haßlocher Wald(MW).(Foto) Die Nutzung des Ordenswaldes ab Neustadt als Rückhalteraum/Retention bei HW lehnt SGD ab. Dortige Trinkwasserbrunnen seien gefährdet. War bis 2012 nie ein Thema. Laut Schreiben der Stadtwerke Neustadt bestehe auch weiterhin bei HW keine Gefahr!

Der Stadtratsbeschluss zeigt das Dilemma auf in das Menschen SGD und GWH manövrierten. SGD genehmigt einen neuen Bachlauf durch ein von der Bezirksregierung anerkanntes . Wasserschutzgebiet.
Gemeindeverwaltung und GWH wussten spätestens 1981 um den Gefährdungszustand des Benzenloch Bescheid. Als BM und jetzt Landrat drückt Herr Ihlenfeld die Bachverlegung seit 2011 vehement durch. Gegenüber dem fahrlässigen Umgang mit Trinkwasser für 29 000 Bürgern waren alle Warnungen vergebens.                                                                                                                                       Wie auf anderen Feldern waren auch hier Kooperationen zw. Stadt und Haßloch bisher ausgeblieben. Der Oberbürgermeister aktuell: „Gespräche ohne Ergebnis“.

Fazit:

Schadstoffe im Boden, Reduzierung der Fördermengen von der Stadt erwünscht, optimales Gewinnungsgebiet im MW vorhanden, mittenhindurch genehmigt SGD eine Bachverlegung, darauf arbeiteten Bürgermeister und Landrat hin. Um die Bachverlegung nicht zu gefährden, soll/muss? auf dortige Wasserentnahme verzichtet werden.
Bund Naturschutz Bayern: „Wasser wird in diesem Jahrtausend der wichtigste Rohstoff der Menschheit sein. Nachhaltiges Denken und Handeln werden noch wichtiger als jemals zuvor“.

Autor:

Günter Moses aus Haßloch

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