Kontrollen in der Neustadter Innenstadt führen zur Schließung einer Gaststätte
- Fußgängerzone in Neustadt an der Weinstraße.
- Foto: Eva Bender
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Neustadt. Die Ordnungsbehörde und die Steuerabteilung der Stadt Neustadt an der Weinstraße haben am Abend des 29.08.2025 gezielte Kontrollen in der Innenstadt durchgeführt. Im Fokus standen dabei mögliche Verstöße gegen das Gaststättenrecht, das Steuerrecht sowie verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge.
Kontrollen in Gaststätten
Insgesamt wurden vier Gaststätten überprüft. Während in einer Lokalität keine Verstöße festgestellt wurden, gab es in zwei weiteren Betrieben kleinere Vergehen sowie einen Verstoß gegen die Sperrzeit der Außengastronomie. Eine Gaststätte musste geschlossen und versiegelt werden, da der aktuelle Inhaber nach einem Betreiberwechsel keine gültige Gaststättenerlaubnis besaß. Zudem wurde in diesem Betrieb Schwarzarbeit aufgedeckt. Die Ergebnisse der Kontrollen werden nun ausgewertet, und es werden entsprechende Verfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet.
Kontrollen im ruhenden Verkehr
Parallel zu den Gaststättenkontrollen führte die Ordnungsbehörde eine Schwerpunktkontrolle des ruhenden Verkehrs in der Fußgängerzone durch. Dabei wurden sieben Fahrzeuge mit einer kostenpflichtigen Verwarnung belegt. In einem Fall erhielt der Fahrer eine mündliche Ermahnung, als er während der Kontrolle zu seinem Fahrzeug hinzukam.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße betont, dass solche Kontrollen auch künftig regelmäßig durchgeführt werden, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und die Innenstadt als attraktiven und lebenswerten Ort zu erhalten.
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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