Silvester in Neustadt: Feuerwerk in großen Teilen der Altstadt verboten

Sicher feiern: Feuerwerk in weiten Teilen der Neustadter Altstadt verboten. | Foto: aopsan/stock.adobe.com
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Neustadt. Zum Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße auf die geltenden Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Ziel ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, Verletzungen zu verhindern sowie Brände und Sachschäden, insbesondere an historisch wertvoller Bausubstanz, zu vermeiden.

Verkauf und Nutzung von Feuerwerkskörpern

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr wieder vom 29. bis einschließlich 31. Dezember erlaubt. Bundesrechtlich ist das Abbrennen von Pyrotechnik ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Zusätzlich gelten weitere gesetzliche Einschränkungen, die insbesondere in Teilen des Stadtgebiets von Neustadt zu beachten sind.

Abbrennverbote in der Altstadt und in geschützten Bereichen

In weiten Teilen der Neustadter Altstadt sowie in weiteren geschützten Bereichen ist Feuerwerk verboten. Grundlage hierfür ist das Sprengstoffgesetz (§23), das Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden untersagt. Dazu zählen auch Fachwerkhäuser, von denen Neustadt die höchste Dichte in der Pfalz aufweist.

Als „unmittelbare Nähe“ gilt ein Abstand von bis zu 200 Metern. Für Feuerwerkskörper ohne Raketen ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten. Aufgrund der engen Bebauung und der zahlreichen Fachwerkhäuser ist das Abschießen von Raketen auf dem Marktplatz und in großen Teilen der Altstadt grundsätzlich unzulässig.

Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen

In den bekannten Gefahren- und Einsatzschwerpunkten werden in der Silvesternacht verstärkt Kontrollen durchgeführt. Der Kommunale Vollzugsdienst des Ordnungsamtes ist gemeinsam mit der Polizei im Einsatz. Verstöße gegen die Abbrennverbote können Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Für zulässige Bereiche appelliert die Stadtverwaltung an einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk:

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Raketen, Böller) dürfen nur von Erwachsenen verwendet werden.
  • Mindestabstände zu Gebäuden sind einzuhalten.
  • Feuerwerkskörper niemals in der Hand halten; auf dem Boden zünden und anschließend Sicherheitsabstand von drei Metern einhalten.
  • Raketen nur aus standsicheren Vorrichtungen abschießen; beschädigte Raketen nicht verwenden.
  • Nicht explodierte Feuerwerkskörper nicht erneut zünden.
  • Feuerwerk der Kategorie 1 (Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Knallerbsen) darf ganzjährig von Personen ab 12 Jahren genutzt werden, Kinder nur unter Aufsicht. Bei Innenräumen ist vorab die Erlaubnis zu prüfen.

Unabhängig von der Art des Feuerwerks empfiehlt die Stadt, einen Feuerlöscher bereitzuhalten, Fenster und Lüftungsklappen zu schließen und Balkone frei von Brandlasten zu halten. Im Notfall ist Ruhe zu bewahren und sofort der Rettungsdienst oder die Feuerwehr unter 112 zu verständigen.

Appell der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Regelungen einzuhalten und Feuerwerk verantwortungsbewusst zu nutzen, um einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel zu gewährleisten.

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Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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