Betriebliches Mobilitätsmanagement jetzt landesweit förderfähig
Zukunftsfähige Mobilität in Baden-Württemberg

Unternehmen, die zum Beispiel ihre Pendlerverkehre auf klimaverträglichere Verkehrsmittel verlagern möchten, werden gefördert. | Foto: Pixabay
  • Unternehmen, die zum Beispiel ihre Pendlerverkehre auf klimaverträglichere Verkehrsmittel verlagern möchten, werden gefördert.
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Baden-Württemberg. Über die akute Krisenbewältigung hinaus behält das Verkehrsministerium auch die Herausforderungen einer zukunftsfähigen Mobilität im Blick. So wird das Förderprogramm „Betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) fortgesetzt und erweitert. „Ich freue mich, dass wir auch in den kommenden beiden Jahren die Unternehmen und Behörden im Land auf ihrem Weg zu nachhaltiger Mobilität unterstützen können“, so Verkehrsminister Winfried Hermann anlässlich der Veröffentlichung des Förderprogramms am Freitag, 3. April. „Mit der nun landesweit möglichen Förderung werden wir Unternehmen und Behörden in Baden-Württemberg unterstützen, die beim betrieblichen Mobilitätsmanagement vorangehen wollen – insbesondere auch im ländlichen Raum. Zusätzlich können wir unseren Partnern bei den Mobilitätspakten im Land ein attraktives Angebot machen. Damit können sie auch dort leichter ihren Beitrag zu einer Verkehrsentlastung leisten.“

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Behörden und Unternehmen, die nachhaltiger mobil sein wollen, zum Beispiel ihre Pendlerverkehre auf klimaverträglichere Verkehrsmittel verlagern möchten.
Hier ist das Potenzial mit über 5,5 Millionen Pendlern pro Tag groß. Mit den neuen Mitteln im Landeshaushalt sind nun Unternehmen und Behörden im ganzen Land zuwendungsberechtigt. Bisher wurden nur Unternehmen und Behörden in solchen Städten gefördert, deren Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter lag.

Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ richtet sich an Unternehmen sowie an Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter, also beispielsweise Vereine oder Körperschaften. Mit Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sollen die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-, Feinstaub- und Stickstoffdioxidemissionen verringert werden. Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt werden sowie Konzepte, Ziele und Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen der Personen- und Straßengüterverkehr von und zu Betriebs- beziehungsweise Behördenstandorten vermieden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger verlagert wird. Hier bietet das Verkehrsministerium eine Förderung für Personalkosten, Analysen, Untersuchungen/Gutachten sowie externer Beratung an. Darüber hinaus können auch investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Konzepte notwendig sind. In Frage kommen hierbei vielfältige Maßnahmen der Verkehrsvermeidung und -verlagerung, die sich an den Bedürfnissen und Gegebenheiten des jeweiligen Standortes und der Beschäftigten ausrichten. Hierzu gehören beispielsweise: Radabstellanlagen und Umkleide-/Duschmöglichkeiten, die Einführung von Jobtickets und Mitfahrangeboten, die Einrichtung und Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, die Einführung von Systemen für Video- und Teleconferencing, die Etablierung eines nachhaltigen Fuhrpark- oder Parkraummanagements oder ein nachhaltigeres Geschäfts- beziehungsweise Dienstreisemanagement.

Vorteile eines erfolgreichen Mobilitätsmanagements für die Unternehmen und Behörden sind niedrigere Betriebskosten, höhere Mitarbeitermotivation, geringere Fehlzeiten und ein Imagegewinn. Leichtere Erreichbarkeit und höhere Flexibilität sind zudem wichtige Argumente, um Fachkräfte zu gewinnen. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Förderprogramm B²MM sowie Kontaktdaten und Antragsunterlagen finden man unter:
www.vm.baden-wuerttemberg.de

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Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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