Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen

Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen / Symbolbild | Foto: mnimage/stock.adobe.com
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Baden-Württemberg. Um die vielfältigen Herausforderungen und den Transformationsprozess erfolgreich bewältigen zu können, benötigen gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unterstützung. „Mit der Unternehmensberatung Mittelstand unterstützen wir auch in diesem Jahr unsere mittelständischen Unternehmen bei der Zukunftssicherung und helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 3. August, in Stuttgart.

Das Wirtschaftsministerium fördert im Jahr 2023 die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks und Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Industrie und Handel mit insgesamt rund 1,3 Millionen Euro. Mit der Förderung können 14.142 Beratungstage geleistet werden.

Die geförderten Beratungen werden von den baden-württembergischen Handwerkskammern, Landesinnungsverbänden des Handwerks sowie sonstigen Wirtschaftsverbänden durchgeführt. Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer geförderten Kurzberatung. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus werden auch Beratungen zum betrieblichen Umweltschutz, der Energieeinsparung oder der Erschließung von Auslandsmärkten gefördert.

Es werden unter anderem folgende Handwerksunternehmen gefördert: Der Baden-Württembergische Handwerkstag mit 14.250 Euro, die Handwerkskammer Karlsruhe mit 45.070 Euro, die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald mit 41.483 Euro und Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Südwest (betreffend Beratungsstandort Stuttgart und Karlsruhe) mit 59.960 Euro.red

Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

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