Hilfe bei KIPKI-Projekten: Verlängerung des KIPKI-Gesetzes

Hilfe bei KIPKI-Projekten: Verlängerung des KIPKI-Gesetzes / Symbolbild | Foto: Piman Khrutmuang/stock.adobe.com
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Rheinland-Pfalz. „Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, der Landesregierung war ein echter Meilenstein, um die Kommunen klimafreundlicher und attraktiver zu machen. Dazu haben alle Kommunen Anträge gestellt. Dabei haben die meisten Projekte neben einem CO2-Spareffekt auch einen großen Kostenspareffekt, da sie durch Energieeffizienz helfen, die Energierechnungen der Kommunen zu senken: Mit KIPKI entlasten wir sowohl das Klima als auch die Haushaltskassen der Städte, Kreise und Gemeinden. Deshalb ist es so wichtig, dass die Projekte umgesetzt werden können und es nicht an Fristen scheitert“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Mittwoch anlässlich der Zustimmung der Landtagsfraktionen zur Änderung des KIPKI-Gesetzes.

Insgesamt wurden 1216 Maßnahmen eingereicht, 958 davon um CO2 einzusparen und 258 um die Kommunen fitter für die Herausforderungen des Klimawandels zu machen. Am häufigsten wurde der Antrag gestellt, herkömmliche Leuchtmittel auf kosteneffiziente LED umzustellen, gefolgt von energetischen Sanierungen.

„Uns war von Anfang an wichtig, es den Kommunen so einfach wie möglich zu machen. Ohne großen bürokratischen Aufwand konnten sie aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was bei ihnen vor Ort sinnvoll und gut ist. Diesen Servicegedanken haben wir von der Antragsstellung bis zum Mittelnachweis hochgehalten. Mein Haus stand und steht stets in engem Kontakt mit den Kommunen, um frühzeitig reagieren zu können, wenn sich Änderungen ergeben. Denn kein Projekt soll an bürokratischen Vorgaben scheitern“, so Katrin Eder. „Deshalb wird das KIPKI-Gesetz geändert und im Zuweisungsverfahren werden die relevanten Fristen um je ein Jahr verlängert. Das bedeutet: Die Kommunen haben ein Jahr mehr Zeit, um ihre Projekte umzusetzen.“

Falls es den Kommunen nicht möglich ist, bis zum ursprünglichen Fristende, dem 30. Juni 2026, nur teilweise umgesetzte Maßnahme mit eigenen Haushaltsmitteln oder anderen Fördermitteln fertigzustellen, hätte dies unfertige Projekte zur Folge, die die angestrebten Klimaschutzziele nicht erreichen.

Lieferverzögerungen des benötigten Materials, Ausschreibungen ohne qualifizierte Bieter und ähnliches würden, so Eder, aber nicht im Verantwortungsbereich der Kommunen liegen. Daher sei sie froh, dass die Fraktionen einer Änderung der Fristen zustimmen. Andernfalls hätten einige Kommunen die Fertigstellung der geplanten Projekte über den 30. Juni 2026 hinaus mit Eigenmitteln bestreiten müssen, obwohl sie in ihrer ursprünglichen Planung ausschließlich KIPKI-Mittel dafür vorgesehen hatten. Die Verlängerung der Umsetzungsfrist versetzt diese Kommunen in die Lage, die Maßnahmen, wie ursprünglich geplant, ausschließlich mit den Fördergeldern zu finanzieren.

Ein Vierteljahr vor dem Fristende für den Mittelabruf wurden bislang über die Hälfte der KIPKI-Mittel abgerufen. Der Großteil der Auszahlungsanträge geht erfahrungsgemäß kurz vor Fristablauf ein. Eine Verlängerung dieser und insbesondere der Umsetzungsfrist nimmt den Kommunen den Druck.

KIPKI-Fristen Zuweisungsverfahren

Mittelabruf spätestens bis 31. Januar 2026  Verlängerung bis 31. Januar 2027
Beendigung der Maßnahmen bis zum 30. Juni 2026  Verlängerung bis 30. Juni 2027
Vorlage Verwendungsnachweis spätestens bis zum 31. Dezember 2026  Verlängerung bis 31. Dezember 2027
(Von 3. Juli 2023 bis 31. Januar 2024 lief das digitales Antragsverfahren, hier haben alle Kommunen Anträge eingereicht, dies ist nicht Gegenstand der Gesetzesänderung)

Über KIPKI:

Ende 2022 stellte die Landesregierung unter der Federführung des Klimaschutzministeriums KIPKI vor: Dabei erhielten alle Kommunen in Rheinland-Pfalz eine einwohnerbezogene Pauschale, um Maßnahmen vor Ort umzusetzen, die dazu beitragen, das Klima zu schützen, indem weniger CO2 ausgestoßen wird und solche, die der Kommune helfen, sich besser gegen Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser zu wappnen. Insgesamt standen dazu 180 Millionen Euro im sogenannten Zuweisungsverfahren zur Verfügung. Ein Eigenanteil der Kommunen war nicht notwendig. Trotzdem setzte KIPKI einen Hebel von über 72 Millionen Euro frei, denn einige Kommunen nutzen KIPKI als Anschubfinanzierung für Großprojekte.

Weitere 60 Millionen Euro konnten über das Wettbewerbsverfahren beantragt werden, das im Verantwortungsbereich des Wirtschaftsministeriums liegt.red

Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.kipki.rlp.de

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