Rund 90 Millionen Euro für die Städtebauförderung
Gemeinden stärken

Die Fördermittel sollen nicht nur in die Oberzentren fließen, sondern auch kleinere Städte und größere Gemeinden im ländlichen Raum unterstützen.   | Foto: Bru-nØPixabay
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Rheinland-Pfalz. Innenminister Roger Lewentz stellt den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz im Programmjahr 2020 gemeinsam mit dem Bund Städtebaufördermittel in Höhe von voraussichtlich insgesamt rund 90 Millionen Euro zur Verfügung.
„Mittel der Städtebauförderung fließen in Rheinland-Pfalz nicht nur in die Oberzentren. Wir stärken mit ihnen auch die kleineren Städte und größeren Gemeinden im ländlichen Raum. In Rheinland-Pfalz setzen wir die Städtebauförderung so ein, dass Stadt und Land profitieren. So stärken wir insgesamt“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Rund 140 Maßnahmen in den Städten und Gemeinden sollen letztlich in diesem Jahr profitieren.

Mit den Mitteln soll ein unmittelbares kommunales Investitionsvolumen von rund 108 Millionen Euro ausgelöst werden. Das tatsächlich ausgelöste Volumen durch private Folgeinvestitionen liegt erfahrungsgemäß um ein Mehrfaches darüber. Das Land rechnet für das Programmjahr 2020 mit einem Anteil an Bundesmitteln in Höhe von rund 45 Millionen Euro.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen städtebauliche Gesamtmaßnahmen, die darauf abzielen, Innenstädte und Ortskerne zu stärken, Brachflächen wieder zu nutzen und sozial benachteiligte Quartiere zu stabilisieren. „Die Städtebauförderung ist unser zentrales Förderinstrument, um die Entwicklung von Städten und Gemeinden entscheidend voranzubringen. Mit den Fördermitteln gestalten wir das Wohnumfeld der Menschen und erhalten es zukunftsfähig“, so Innenminister Lewentz.

Die Städtebauförderung wurde im Programmjahr 2020 neu strukturiert. Bundesinnenminister Horst Seehofer führte hierzu aus: „Wir verschlanken unsere Förderstruktur. Damit erleichtern wir den Städten und Kommunen die Umsetzung ihrer Vorhaben. Zudem wird der Klimaschutz zur Fördervoraussetzung. Städtebauförderung ohne Klimaschutz wird es künftig nicht mehr geben.“
Die Neustrukturierung sorgt insgesamt für eine vereinfachte Anwendung. So wurden die Programme noch einmal gestärkt, systematisch gestrafft und bilden inhaltlich aktuelle städtebauliche Bedürfnisse ab. Zudem sollen die Programme flexibler angewendet werden können. An die Stelle der bisherigen sechs Bund-Länder-Programme treten drei neue Förderinstrumente – die Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. Die neuen Programme decken auch weiterhin alle Anforderungen an eine zukunftsfähige, nachhaltige und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden ab.

Die Programmfamilie wird 2020 durch einen „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ ergänzt. Innen- und Sportminister Lewentz betonte: „Sportstätten dienen dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und der sozialen Integration. Sie sind ein wichtiges Element der Daseinsvorsorge.“ Es sei der richtige Weg, die Sanierung von Sportstätten auch mit Mitteln der Städtebauförderung zu unterstützen.

Voraussichtliche Höhe der Bund-Länder-Fördermittel nach Teilprogrammen im Programmjahr 2020: „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ 36,1 Millionen Euro, „Wachstum nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“ 23,5 Millionen Euro, „Sozialer Zusammenhalt – Soziale Stadt“ 9,3 Millionen Euro, „Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ 11,2 Millionen Euro, Investitionspakt „Förderung von Sportstätten“ 8,4 Millionen Euro, Strukturprogramm – „Verbesserung der kommunalen Infrastruktur“ (Landesprogramm) 1 Million Euro. ps

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Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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