Von Kehrwoche bis Ruhezeiten - Was regelt eine Hausordnung?

Im Idealfall bekommen Mieter zusammen mit ihrem Mietvertrag die Hausordnung ausgehändigt  | Foto: Beerhalter/stock.adobe.com
  • Im Idealfall bekommen Mieter zusammen mit ihrem Mietvertrag die Hausordnung ausgehändigt
  • Foto: Beerhalter/stock.adobe.com
  • hochgeladen von Wochenblatt Redaktion

Rheinland-Pfalz. Zentrale Aufgabe einer Hausordnung ist es, das harmonische und reibungslose Zusammenleben der verschiedenen Wohnparteien in Wohnobjekten zu „ordnen“ und zu gewährleisten. Nach Paragraf 19 Absatz 2 Nr. 1 WEG ist die Aufstellung einer Hausordnung für Eigentumswohnanlagen gesetzlich vorgesehen. Diese „Art Spielregeln für Bewohner“ werden im Haus sichtbar ausgehängt und im Idealfall Mietern als Anlage dem Mietvertrag beigefügt.

Im Gegensatz zur Hausordnung beschränkt sich der Mietvertrag auf die gegenseitigen Verpflichtungen von Vermieter und Mieter. Ein wichtiger Punkt der Hausordnung ist die Pflege der gemeinsam genutzten Räume und Flächen wie Treppenhaus oder Waschküche sowie die Organisation von Winter- und Streudiensten. Übernimmt diese Tätigkeiten weder der Hausmeister noch ein externer Reinigungsservice, werden diese Pflichten in bestimmten Zeitrhythmen (Kehrwochenplan) auf die Mieter übertragen, wobei hierdurch kein rechtlicher Anspruch auf Durchführung entsteht. Markus Herrmann, geschäftsführender Vorstand im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.: „Das Übertragen von Aufgaben auf die Mieter muss seitens des Vermieters im Mietvertrag durch das Beilegen der Hausordnung oder einen Verweis auf diese klar definiert werden. Die Aufgaben stellen dann eine sogenannte Nebenverpflichtung des Mieters dar.“ Kann er dieser Pflicht wegen Urlaub oder Erkrankung nicht nachkommen, hat er trotzdem für eine reibungslose Durchführung - beispielsweise durch eine Vertretung - zu sorgen. Optional kann er auch einen professionellen Reinigungsdienst beauftragen, muss dann jedoch selbst für die Kosten aufkommen. Wird die Reinigungspflicht ignoriert, darf der Vermieter ihn abmahnen. Sollte der Mieter seinen Verpflichtungen dennoch nicht nachkommen, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen.

Die Hausordnung hält nicht nur Räum,- Streu,- oder Reinigungspflichten fest, sie definiert auch allgemeine „ordnende“ Punkte wie die Festsetzung von Ruhezeiten, die Nutzung der Gemeinschaftsräume, das Abstellen von Fahrrädern oder Ähnlichem beziehungsweise Regelungen zur Haussicherheit (Schließen der Haupteingangstür, Abschließen von Nebentüren die nicht als Fluchtweg dienen).
Trotz der Vielzahl von Reglementierungen gibt es häufig Punkte, die Mieter nicht akzeptieren müssen. So darf die Hausordnung nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Mieter in ihren Persönlichkeitsrechten einschränken. Nicht zulässig sind beispielsweise das Verbot der Fahrstuhlnutzung bei Nacht, das Untersagen von Duschgängen oder Vollbädern während der Ruhezeiten beziehungsweise ein Übernachtungsverbot von Besuchern. Wichtig: Die Hausordnung ist rechtlich grundsätzlich nur für Eigentümer verbindlich (sofern sie nicht zum Bestandteil eines Mietvertrages gemacht wurde) und kann von der Eigentümergemeinschaft auf einer Eigentümerversammlung nur per einfachem Mehrheitsbeschluss geändert werden. red

Weitere Informationen:

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. per E-Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch unter www.vdiv-rps.de oder unter www.facebook.com/vdivrps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

29 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

SportAnzeige
Läufer:innen kurz vor dem Startschuss | Foto: Markus Lutz, n plus sport GmbH

Pressekonferenz Firmenlauf
Sportlicher Teamgeist beim 9. BAUHAUS Firmenlauf in Mannheim

+++ Vorbereitungen für den 20. Juni laufen auf Hochtouren +++ Am Donnerstag, den 20. Juni, um 18 Uhr ist es wieder soweit: Die Sportschuhe werden geschnürt, und gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen geht es beim 9. BAUHAUS Firmenlauf Mannheim an den Start. Mitarbeitende, Auszubildende und Führungskräfte bewältigen gemeinsam die 5 km lange Laufstrecke und zeigen dabei echten Teamspirit. Auf der offiziellen Pressekonferenz am Donnerstag, dem 29. Februar, informierten die Veranstalter der n plus...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.