Thema: Leasingauto
Neuwagen auf Zeit

Auch ohne großes Geldpolster kann man einen Neuwagen bekommen: durch Leasing | Foto: Gerd Altmann/Pixabay.com
  • Auch ohne großes Geldpolster kann man einen Neuwagen bekommen: durch Leasing
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Leasing. Einen Neuwagen können sich die wenigsten Menschen leisten. Aber es gibt ja auch die Möglichkeit sein Auto zu leasen. Laut einer Erhebung von Statista waren 42 Prozent aller neu zugelassenen Autos in Deutschland Leasingfahrzeuge. Wenn man nicht genug Geld auf der hohen Kante hat, ist ein Leasingwagen eine Möglichkeit. Die ARAG Experten erklären, was Leasing bedeutet und worauf man bei Leasingautos achten sollte. 

Was ist Leasing überhaupt?

Beim Leasing handelt es sich um ein längerfristiges Mieten eines Pkw: Eine Leasingfirma stellt einem Kunden gegen eine monatliche Gebühr Leasing-PKW für eine begrenzte Laufzeit – üblicherweise zwischen 12 und 24 Monaten – zur Verfügung. Für Verbraucher ist der Leasingwagen weit günstiger als der klassische Autokauf: So muss nicht der Kaufpreis bezahlt werden, sondern eine monatliche Leasingrate, die sich nach dem Wertverlust des Leasing-Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit richtet.

Kilometerleasing

Die wohl einfachste Leasingvariante ist das Kilometerleasing. Ähnlich wie beim klassischen Mietwagen werden eine Kilometerleistung und eine Laufzeit für das Leasingauto vertraglich festgelegt. Nach Ablauf der Laufzeit oder Erreichen der Kilometer gibt der Kunde den Leasingwagen zurück. Wer zu viel gefahren ist, muss nachzahlen!

Restwert-Leasing

Das sogenannte Restwert-Leasing ist unter den vielen Leasingvarianten der Klassiker. Ist der Vertrag abgelaufen, hat das Leasing-Fahrzeug noch einen Restwert. Je nach Vertragsbedingungen haben Kunden dann einige Optionen: Der Vertrag kann verlängert werden, wobei der Restwert erneut in Raten aufgeteilt wird. Der Kunde kann das Leasingauto aber auch zurückgeben und gegebenenfalls einen neuen Vertrag für einen neuen Leasing-Pkw abschließen. Das kann durchaus interessant sein für Verbraucher mit wechselndem Bedarf: Bedingt die Familienplanung dann doch das etwas größere Auto, kann man ja seins nach Vertragsende einfach bequem zurückgeben. Aber Vorsicht: Verkauft die Leasingfirma das zurückgegebene Auto anschließend an Dritte für weniger als den Restwert, kann der Leasingnehmer für einen Ausgleich zur Kasse gebeten werden. Handelt es sich um ein auf dem Markt eher unbeliebtes Modell, könnte dieser Fall durchaus eintreten. Schließlich gibt es oft die Möglichkeit, den Leasingwagen durch das Bezahlen des Restwertes zu übernehmen. Diese Möglichkeit muss aber ausdrücklich im Vertrag festgelegt sein. Der Leasingnehmer hat  keinen Anspruch darauf!

Leasing ist kein Mietkauf

Obwohl Leasing an einen Mietkauf erinnert, gibt es eine Abgrenzung: Beim Leasing darf nicht feststehen, dass das Leasingauto nach Vertragsende in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht. Das ist steuerrechtlich relevant: Beim Mietkauf wird der Kunde wirtschaftlicher Eigentümer und muss die anfallende Mehrwertsteuer zusammen mit der ersten Rate entrichten. Da beim Leasing die Leasingfirma Eigentümer bleibt, wird die Mehrwertsteuer auf die gesamte Laufzeit aufgeteilt.

Was ist nicht im Leasing drin?

Die allermeisten Leasingverträge beinhalten nur die Nutzung des Lesingwagens: Für Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Reparaturen muss der Fahrer selber aufkommen. Es lohnt sich, pfleglich mit dem Leasing-Fahrzeug umzugehen: Bei Beulen, Kratzern und anderen Gebrauchsspuren muss man mit Nachzahlungen rechnen! In der Regel muss das Leasingauto ja in einem altersgerechten Zustand zurückgegeben werden.

Was passiert bei einem Diebstahl?

Das Oberlandesgericht Hamm urteilte (Az.: 18 U 84/13), dass der Leasingnehmer das Risiko eines Fahrzeugdiebstahls trägt. Somit ist er der Leasingfirma gegenüber im Falle eines Diebstahls zu einem Schadensersatz verpflichtet. Wird ein Leasing-Pkw gestohlen, übernimmt das normalerweise aber die Kasko-Versicherung. Springt die Kaskoversicherung einmal nicht ein, kann die Leasingfirma die Summe vom Leasingnehmer einfordern.

Leasing von der Steuer absetzen?

Selbstständige und Firmen können die monatlichen Leasingausgaben als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Rein private Leasingnehmer haben diese Möglichkeit nicht. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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