KVD setzt Anleinpflicht zum Schutz von Wildtieren in Gartenstadt durch
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Ludwigshafen. Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Dienstagnachmittag, 3. Februar, die Anleinpflicht im Ernst-Reuter-Park durchgesetzt. Gegen 15.40 Uhr sah eine KVD-Streife dort einen nicht angeleinten Hund. Als der 67-Jährige Halter des Tieres die Einsatzkräfte bemerkte, leinte er den Hund umgehend an. Im Gespräch mit der KVD-Streife zeigt sich der Hundehalter einsichtig.
Anlässlich dieses Falls weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet Anleinpflicht unter anderem zum Schutz von anderen Mitbürger*innen und Wildtieren besteht. Näheres dazu regelt die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen. Um dem Bedürfnis der Hunde nach freier Bewegung entgegenzukommen, sind im Stadtgebiet Hundeauslaufflächen ausgewiesen. Auch auf diesen Hundeauslaufflächen sind Halter*innen für ihren Hund verantwortlich. Sogenannte Listenhunde müssen auch dort angeleint bleiben. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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