Friseur ohne Meisterbrief: Gewerbeaufsicht versiegelt Barbershop
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Ludwigshafen. Die Gewerbeaufsicht hat am Donnerstag, 5. Februar, die Räume und Zugänge eines Barbershops in Mitte versiegelt. Der Laden, der im Schaufenster friseurhandwerkliche Leistungen anbot, verfügte über keine gültige Gewerbeanmeldung.
Bei der Kontrolle trafen die Beamt*innen einen Mann an, der einem Kunden die Haare schnitt. Er erklärte, der Barbershop sei erst seit wenigen Tagen geöffnet. Auf die Frage nach dem Inhaber gab er an, dass dieser nicht vor Ort sei, er ihn aber anrufen könnte. Beim Telefonat mit dem Inhaber stellte sich heraus, dass dieser keinen Meisterbrief besitzt.
Die Kontrolleurinnen wiesen darauf hin, dass während der gesamten Öffnungszeit – nicht nur stundenweise – eine Person mit Meisterbrief anwesend sein muss. Außerdem müssen Barbershops in der Handwerksrolle eingetragen sein, was bedeutet, dass Inhaberinnen entweder selbst über einen Meisterbrief verfügen oder entsprechend qualifizierte Friseur*innen beschäftigen müssen.
Im Hinterzimmer trafen die Beamt*innen einen weiteren Mann an. Dieser gab an, nicht in dem Laden zu arbeiten, würde aber gerne dort tätig sein. Der anwesende Friseur behauptete hingegen, die Person arbeite bereits im Barbershop.
Nach Aufnahme der Personalien wurde der Betrieb sofort geschlossen und die Zugänge versiegelt. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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