Anruf nach Tötungsdelikt in Trier: Kanzler Merz spricht mit Familie des Opfers aus Landstuhl

Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich bei der Familie des Opfers gemeldet (Archivbild) | Foto: Harald Tittel/dpa
  • Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich bei der Familie des Opfers gemeldet (Archivbild)
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Landstuhl. Für viele Menschen in der Westpfalz rückt der Fall durch den Anruf des Bundeskanzlers erneut in den Mittelpunkt: Nach dem tödlichen Angriff auf einen 22 Jahre alten Studenten in Trier hat Friedrich Merz die Familie des Opfers kontaktiert. Der Vater des Getöteten, Thomas Dick, sprach in Landstuhl von einem „emotionalen Gespräch“. Die Bundesregierung bestätigte den Anruf. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.

Der Student war am 15. Juli nahe der Universität Trier erstochen worden. Tatverdächtig ist ein 22 Jahre alter Afghane. Nach bisherigen Ermittlungen soll er dem Studenten aus bislang unbekannten Gründen auf offener Straße mit einem Küchenmesser mindestens zweimal in den Oberkörper gestochen haben.

Kondolenzbuch in Landstuhl ausgelegt

Opfer und Tatverdächtiger sollen sich nicht gekannt haben. Nach Angaben der Ermittler liegt bei dem Verdächtigen eine psychische Erkrankung vor. Er sei in jüngerer Zeit in einer psychiatrischen Klinik behandelt worden. Inzwischen wurde er einstweilig in der geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht.

Die Eltern des Getöteten fordern nach den Worten des Vaters politische Konsequenzen, damit sich eine solche Tat nicht wiederholt. Diese Botschaft habe die Familie auch dem Kanzler mitgegeben.

Seit Montagmorgen liegt im Rathaus in Landstuhl ein Kondolenzbuch aus. Bürger können dort ihre Anteilnahme und Trauer eintragen. Nach Angaben der Verbandsgemeinde ist die Betroffenheit in der Stadt groß. Das Opfer sei ein „Original-Landstuhler“ gewesen. Das Buch soll bis zur Beisetzung ausliegen. Ein Termin für die Beisetzung steht noch nicht fest.

Verdächtiger lebt seit mehr als zehn Jahren in Deutschland

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums lebt der Tatverdächtige seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Er sei als unbegleiteter Minderjähriger eingereist. Ein Asylantrag wurde demnach im Jahr 2017 abgelehnt. Zugleich sei ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot festgestellt worden. Dadurch war sein Aufenthalt erlaubt.

Im Jahr 2023 erhielt der 22-Jährige nach Angaben des Ministeriums eine Niederlassungserlaubnis durch die Ausländerbehörde Trier. Er habe in Deutschland die Schule besucht, eine Berufsausbildung abgeschlossen und sei seit mehreren Jahren berufstätig gewesen. dpa/red

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Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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