Landau plant Fernwärmepflicht in weiteren Gebieten
- Mit dem Ausbau der Fernwärme wachsen in Landau neue Leitungen und neue Fragen für Eigentümerinnen und Eigentümer.
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Landau. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer in Landau könnte sich in den kommenden Jahren die Wärmeversorgung ändern. Die Stadt plant, bestimmte Grundstücke an das Fernwärmenetz anzuschließen und dort auch eine Benutzungspflicht einzuführen. Eine entsprechende Satzung besteht bislang jedoch noch nicht. Der Stadtrat soll voraussichtlich am 15. Dezember 2026 darüber entscheiden.
Die Stadt begründet die geplante Regelung mit dem Ausbau einer klimafreundlichen und langfristig bezahlbaren Wärmeversorgung. Das Fernwärmenetz soll künftig überwiegend mit geothermisch erzeugter Wärme betrieben werden. Nach Angaben der Stadt soll der Gasanteil bis 2030 vollständig durch Geothermie ersetzt werden.
Was bedeutet die geplante Pflicht?
Eine Anschluss- und Benutzungspflicht würde bedeuten, dass Gebäude in bestimmten Gebieten an das Fernwärmenetz angeschlossen werden müssen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssten die gelieferte Fernwärme dann grundsätzlich auch nutzen.
Die Stadt verweist auf mehrere mögliche Vorteile. Wenn sich mehr Haushalte an das Netz anschließen, können sich die Ausbaukosten auf mehr Abnehmer verteilen. Dadurch sollen die Wärmepreise sinken. Außerdem soll die Fernwärmeversorgung die Abhängigkeit von Gas und Öl verringern und zum Klimaschutz beitragen.
Nach den Berechnungen der Stadt könnte der Wärmepreis ohne Anschluss- und Benutzungspflicht mittelfristig rund 25 Prozent unter der allgemeinen Inflationsentwicklung liegen. Mit einer Pflicht seien bis zu 50 Prozent möglich. Diese Angaben beruhen auf den Berechnungen und Annahmen der Stadt und sollten mit den veröffentlichten Preisbeispielen im FAQ abgeglichen werden.
Auch für die Stadt selbst könnten sich Vorteile ergeben. Ein höherer Wärmeabsatz könne zu höheren Gewerbesteuereinnahmen führen. Diese könnten beispielsweise in Schulen, Kitas oder Straßen investiert werden.
Noch keine Pflicht beschlossen
Derzeit besteht in Landau noch keine allgemeine Anschluss- und Benutzungspflicht für die Fernwärme. Eine solche Regelung ist nach Angaben der Stadt jedoch für bestimmte Gebiete geplant. Ob ein Grundstück betroffen wäre, soll sich aus der vorgesehenen Satzung und den Karten im Geoportal ergeben.
Der Stadtrat soll am 15. Dezember 2026 über den Beschluss entscheiden. Bis dahin können sich die geplanten Geltungsbereiche und Regelungen noch verändern.
Bereits in der Vergangenheit wurden einzelne Quartiere zum Anschluss an die Fernwärme verpflichtet. Nach Angaben der Stadt betrifft dies den Wohnpark am Ebenberg und das Quartier Vauban, deren Verpflichtung in den jeweiligen Kaufverträgen geregelt wurde.
Was passiert mit Gas- und Ölheizungen?
Gebäude innerhalb eines künftigen Pflichtgebiets sollen an die Fernwärme angeschlossen werden. Für bestehende Heizungen gelten nach Angaben der Stadt Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Eine bestehende Heizung darf demnach grundsätzlich bis zu 15 Jahre nach ihrem Einbau weiterbetrieben werden.
Geht die Heizung vorher kaputt, muss eine neue Lösung gefunden werden. Nach Angaben der Stadt bietet die Energie Südwest für die Übergangszeit ein Mietmodell für Heizungen an, bis ein Anschluss an die Fernwärme möglich ist.
Ob eine bestehende Wärmepumpe, Pelletheizung oder andere Anlage von einer Ausnahme erfasst wird, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sollen unter anderem der Primärenergie- und der Emissionsfaktor sein. Eine Ausnahme kann außerdem bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit beantragt werden.
Was kostet ein Hausanschluss?
Nach den Angaben im städtischen FAQ kostet ein Standard-Hausanschluss bei einem Einfamilienhaus zunächst rund 11.900 Euro. Hinzu kommen leistungsabhängige Kosten von 178,50 Euro je Kilowatt sowie 119 Euro für die Inbetriebnahme.
Für zusätzliche Leitungslängen bis 20 Meter werden laut FAQ 515,74 Euro je Meter berechnet. Für die Hausübergabestation müssen Eigentümerinnen und Eigentümer mit weiteren rund 5000 Euro rechnen. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus ergeben sich damit Anschlusskosten von ungefähr 18.000 Euro, abhängig von Leistung, Entfernung und baulichen Voraussetzungen.
Bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen kann der Umbau aufwendiger werden. Dann müssen Leitungen von einer zentralen Hausübergabestation in die einzelnen Wohnungen geführt werden. Die Stadt nennt hierfür Kosten von rund 6000 Euro je Wohneinheit, sofern eine solche Lösung technisch möglich ist.
Gibt es Förderungen?
Nach Angaben der Stadt können Eigentümerinnen und Eigentümer Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Genannt werden eine Grundförderung von 30 Prozent sowie mögliche zusätzliche Boni für einen schnellen Heizungstausch und für Haushalte mit geringerem Einkommen.
Die Förderbedingungen können sich ändern. Die Stadt nennt als aktuellen Höchstbetrag einen Zuschuss von bis zu 22.400 Euro bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Vor einer Entscheidung sollten Eigentümerinnen und Eigentümer die aktuellen Bedingungen direkt bei der KfW oder einer Energieberatung prüfen.
Welche Alternativen gibt es?
Liegt ein Gebäude außerhalb eines geplanten Pflichtgebiets, können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Wärmeversorgung grundsätzlich selbst planen. Nach Angaben der Stadt kommen unter anderem Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie oder bauliche Maßnahmen wie eine energetische Sanierung infrage.
Auch innerhalb eines Pflichtgebiets können Ausnahmen möglich sein. Genannt werden technische oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit sowie eine nachweislich klimafreundlichere und ressourcenschonendere Heizungsanlage.
Kamine und Holzöfen, die ausschließlich gelegentlich für Behaglichkeit und Wohnkomfort genutzt werden, sollen von der Anschluss- und Benutzungspflicht grundsätzlich ausgenommen sein.
Was gilt für Mieterinnen und Mieter?
Die geplante Anschluss- und Benutzungspflicht richtet sich nach Angaben der Stadt in erster Linie an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke. Mieterinnen und Mieter müssen den Anschluss nicht selbst beantragen.
Die Stadt erwartet, dass sich die Umstellung langfristig auch auf die Wärmekosten und die Modernisierung älterer Gebäude auswirken kann. Welche Kosten im Mietverhältnis tatsächlich weitergegeben werden dürfen, hängt von den gesetzlichen Regelungen und dem jeweiligen Mietvertrag ab.
Was passiert bei einem Ausfall der Geothermie?
Nach Angaben der Stadt soll die Versorgung nicht von nur einer Wärmequelle abhängen. Geplant ist eine Verbindung mit mehreren Geothermiekraftwerken, unter anderem mit dem Kraftwerk in Insheim. Bis diese Verbindung vollständig besteht, kann laut Stadt das gasbetriebene Blockheizkraftwerk der Energie Südwest Wärme liefern.
Auch für den Fall einer Insolvenz des Wärmeproduzenten Vulcan Energy verweist die Stadt auf vertragliche und technische Vorkehrungen. Diese Aussagen sollten vor Veröffentlichung möglichst durch die zugrunde liegenden Verträge oder eine offizielle Stellungnahme belegt werden.
Welche Nachteile gibt es?
Die Stadt weist selbst darauf hin, dass der Ausbau eines Fernwärmenetzes mit großen und technisch aufwendigen Rohrleitungen verbunden ist. Dadurch können Baustellen länger dauern und stärker in den Straßenraum eingreifen als bei kleineren Leitungsarbeiten.
Zudem entsteht bei einer Anschluss- und Benutzungspflicht eine Abhängigkeit vom örtlichen Wärmenetz. Die Preisgestaltung und der Schutz vor überhöhten Preisen sind deshalb wichtige Themen. Nach Angaben der Stadt sollen eine mehrheitlich städtische Wärmegesellschaft, langfristige Lieferverträge und die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht für Kontrolle sorgen.
Beratung und weitere Informationen
Die Stadt bietet eine kostenlose Energieberatung zum Heizungstausch an. Fragen können per E-Mail an klimastabsstelle@landau.de gestellt werden.
Für Fragen zum Fernwärmeanschluss nennt die Stadt außerdem Anthony Schäfer von der Energie Südwest:
E-Mail: anthony.schaefer@energie-suedwest.de
Telefon: 06341 2893313
Weitere Informationen zur geplanten Anschluss- und Benutzungspflicht, Karten und Preisbeispiele gibt es im FAQ der Stadt Landau und im Geoportal.
Fernwärme in Landau: Das ist aktuell wichtig
- Eine Anschluss- und Benutzungspflicht besteht bislang noch nicht.
- Der Stadtrat soll am 15. Dezember 2026 darüber entscheiden.
- Geplant ist eine Pflicht nur in bestimmten Gebieten.
- Karten zu möglichen Geltungsbereichen finden sich im Geoportal.
- Für bestehende Heizungen sind Übergangs- und Ausnahmeregelungen vorgesehen.
- Hausanschluss und Übergabestation können zusammen rund 18.000 Euro kosten.
- Fördermittel können über die KfW beantragt werden.
- Eine kostenlose Energieberatung bietet die Klimastabsstelle der Stadt an.
- Mieterinnen und Mieter müssen den Anschluss nicht selbst beantragen.
Weitere Informationen stehen im FAQ zur Fernwärme auf der Internetseite der Stadt Landau.
Autor:Annina Ksionsek aus Landau |