Landau. Das Standesamt der Stadt Landau informiert darüber, dass gemäß der aktuellen Rechtslage in Rheinland-Pfalz wieder bis zu zehn Personen an Eheschließungen im historischen Ratssaal teilnehmen dürfen – inklusive Brautpaar, Trauzeugin bzw. Trauzeuge sowie Fotografin bzw. Fotograf.
Damit eine mögliche Infektionskette verfolgt werden kann, sind alle Gäste angehalten, sich mit ihren persönlichen Daten vorab in eine Liste einzutragen. Auch bittet das Standesamt darum, dass das Brautpaar und die Trauungsgäste beim Betreten des Rathauses eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Im historischen Ratssaal ist das Tragen nicht erforderlich. Die Abstands- und Hygieneregeln sind allerdings einzuhalten.
Ein Sektempfang im Rathaus, im Innenhof oder vor dem Gebäude ist aus gegebenem Anlass nicht möglich.
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