Klage in Rheinland-Pfalz: 405 Stunden Unterrichtsausfall
- Elija Walk beantragt nach dem Abitur die Neubewertung seiner Klausuren und Halbjahresnoten in Deutsch, Biologie und Sport.
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Landau. Eltern und Schüler in Rheinland-Pfalz bekommen durch eine Klage aus Landau neue Aufmerksamkeit für die Frage, wie Unterrichtsausfall erfasst und bewertet wird. Ein früherer Abiturient wirft dem Land vor, dass an seinem Gymnasium über Jahre zu viele Stunden ausgefallen seien. Am Freitag, 30. Oktober, verhandelt das Verwaltungsgericht Neustadt öffentlich in der Hauptsache.
Elija Walk ist 20 Jahre alt und studiert inzwischen Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Sein Abitur am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau ist abgeschlossen. Trotzdem zieht er gegen das Land Rheinland-Pfalz vor Gericht. Nach Angaben seiner Familie sind in seiner Schulzeit 405 Stunden ausgefallen.
Seine Mutter Susanne Walk hatte nach eigenen Angaben drei Jahre lang den digitalen Stundenplan fotografiert und Ausfälle dokumentiert. „Ich habe gedacht: Irgendwas stimmt da nicht”, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Geplante Ausfälle wie Klassenfahrten oder Lehrerfahrten habe sie dabei nicht eingerechnet.
Worum es in dem Verfahren geht
Walk will nach eigenen Worten nicht nur seine eigene Schulzeit aufgearbeitet wissen. Er fragt, was passiert, wenn Schüler über längere Zeit Unterricht verpassen und Lücken zu Hause selbst schließen müssen. Besonders im Fach Biologie sei aus seiner Sicht ein großes Thema nicht ausreichend behandelt worden. Bei Klausuren hätten dennoch Inhalte eine Rolle gespielt, die kaum oder gar nicht im Unterricht vorgekommen seien.
Der frühere Schüler beantragte nach dem Abitur eine Neubewertung seiner Klausuren und Halbjahresnoten in Deutsch, Biologie und Sport. Der Antrag wurde abgelehnt. Ein Eilverfahren blieb in zwei Instanzen erfolglos. Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte den Antrag im Juni ab, das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Beschwerde zurück.
Was die Schulbehörde sagt
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bestätigt eine „unglückliche Häufung von Ausfall”. Einen Nachteil bei der Abiturprüfung sieht die Behörde aber nicht belegt. Ausfälle von Lehrkräften in Leistungskursen der Oberstufe würden in der Regel durch Stammpersonal vertreten. Das sei an der Schule auch geschehen.
Nach Angaben der ADD lagen keine Beschwerden anderer Schüler des Jahrgangs vor. Vollständig stattfindender Unterricht sei für eine umfassende Allgemeinbildung sinnvoll und wünschenswert. Für die Leistungen in der Abiturprüfung sei der Stundenausfall jedoch nicht von Nachteil gewesen. Die Behörde verweist außerdem auf die Bedeutung selbstständigen Arbeitens in der Oberstufe.
Warum der Fall über Landau hinaus wichtig ist
Der Fall wird inzwischen bundesweit diskutiert. Walks Anwalt Martin Malcherek spricht von juristischem Neuland. Politisch hält er die Menge des ausgefallenen Unterrichts für einen Skandal. Rechtlich müsse nun geprüft werden, welche Folgen dokumentierter Unterrichtsausfall haben kann.
Walk hat zudem eine Petition an den Bürgerbeauftragten des Landtags in Mainz geschrieben. Darin schlägt er unter anderem vor:
- eine einheitliche Definition von Unterrichtsausfall
- eine automatisierte Erfassung ausgefallener Stunden
- Einsichtsrechte für Eltern
- verbindliche Schwellenwerte
- eine unabhängige Überprüfung der Daten
Aus Sicht der Familie geht es damit um mehr als eine einzelne Abiturnote. Susanne Walk sagt: „Der Staat hat eine gewisse Aufgabe. Es gibt ein Bildungsrecht, es gibt ein Schulrecht, und es muss einfach auch eingehalten werden.” Am Freitag, 30. Oktober, wird das Verwaltungsgericht prüfen, welche rechtliche Bedeutung die gezählten Ausfälle haben. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |