Feierliche Einbürgerung: 39 neue Deutsche im Kreis SÜW
- Die neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Kreishaus SÜW, mit Kreisbeigeordnetem Uwe Huth (5. von rechts, vordere Reihe), Mitarbeitenden der Verwaltung und Gästen.
- Foto: KV SÜW/gratis
- hochgeladen von Heike Schwitalla
Kreis Südliche Weinstraße. 39 Personen hat Kreisbeigeordneter Uwe Huth bei einer Feierstunde im September im Kreishaus ihre jeweilige Einbürgerungsurkunde übergeben. Damit haben die 34 Erwachsenen und fünf Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten erhalten.
Der Kreisbeigeordnete begrüßte zu Beginn der Feier neben den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auch deren Familien und Freunde, die mitgekommen waren. Er stellte in einer kurzen Ansprache den Landkreis SÜW als attraktiven Ort zum Leben und Arbeiten vor. „Sie haben Ihre individuellen Gründe für die Einbürgerung“, so Huth zu den Eingebürgerten. „Ich gratuliere Ihnen zum Entschluss, hier deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin zu werden.“ Musikalisch begleitet wurde die Feier von Sergej Igonin und Gerhard Betz. Die beiden verliehen der Einbürgerungsfeier am Klavier und an der Geige einen würdigen Rahmen. Die deutsche Nationalhymne war auch zu hören.
Von Afghanistan bis USA
Seit 2024 muss in der BRD die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden, um die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Zuvor war dies eine Einzelfallentscheidung. Die nun im Landkreis SÜW Eingebürgerten haben alle nach der Einbürgerungsfeier zwei Staatsbürgerschaften; neben der deutschen noch die von Afghanistan, Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Israel, Italien, Kamerun, Peru, der Philippinen, Polen, Rumänien, der Russischen Föderation, der Schweiz, Spanien, Syrien, der Türkei, Ungarn oder der USA.
In ganz Deutschland gelten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die gleichen Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Grundvoraussetzung ist der auf Dauer angelegte Aufenthalt in der Bundesrepublik. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss außerdem mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und für den eigenen Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig aufkommen. Weitere gesetzlich festgelegte Anforderungen sind zu erfüllen.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
|
| Heike Schwitalla auf Facebook | |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.