Elterngeldreform: Landaus Bürgermeister warnt vor Nachteil für seine Familie

Eltern prüfen, wie viele Monate Elterngeld ihnen nach einer Reform noch zustehen. | Foto: Stadt Landau
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Landau. Die geplante Elterngeldreform könnte Familien treffen, in denen ein Elternteil ein Wahlamt hat und keine Elternzeit nehmen kann. Landaus Bürgermeister Lukas Hartmann hat sich deshalb in einem persönlichen Schreiben an Bundesfamilienministerin Karin Prien gewandt.

Hartmann fordert, dass Familien von hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten bei neuen Regeln nicht schlechter gestellt werden. Wie die Stadtverwaltung Landau mitteilt, geht es dabei um Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Beigeordnete in Rheinland-Pfalz, die derzeit keine Elternzeit in Anspruch nehmen können.

Was sich beim Elterngeld ändern soll

Die geplante Reform sieht unter anderem vor, die maximale Bezugsdauer des Basiselterngeldes von 14 auf 12 Monate zu verkürzen. Künftig sollen drei Monate für jeden Elternteil fest reserviert sein, sechs weitere Monate können die Eltern frei untereinander aufteilen.

Für Familien, in denen ein Elternteil wegen der rechtlichen Besonderheiten eines Wahlamtes keine Elternzeit nehmen kann, könnte das nach Hartmanns Einschätzung Nachteile bringen. Betroffene Familien könnten dann deutlich weniger Monate Elterngeld erhalten als bisher.

Hartmann begründet sein Anliegen auch persönlich. Im vergangenen Jahr kam sein Sohn Fion zur Welt. Als Vater eines kleinen Sohnes hätte er sich gewünscht, im ersten Lebensjahr mehr Zeit mit seinem Kind verbringen zu können. Die Verantwortung für das Amt habe dies jedoch nicht zugelassen.

„Unser Land braucht Reformen. Aber Kinder brauchen auch die Zeit und Aufmerksamkeit. Zwölf Monate sollten wir nicht unterschreiten“, betont Lukas Hartmann. „Wenn ein Elternteil aufgrund seines Amtes keine Elternzeit nehmen kann, sollte das nicht zulasten der gesamten Familie gehen.“

Konkret schlägt Hartmann vor, dass dem anderen Elternteil weiterhin die vollen zwölf Monate zur Verfügung stehen, wenn Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte aufgrund ihres Amtes keine Elternzeit nehmen können.

„Das Ziel, dass Väter mehr Verantwortung in der Kinderbetreuung übernehmen, unterstütze ich ausdrücklich“, betont Lukas Hartmann. „Wo das wegen der besonderen rechtlichen Situation eines Wahlamtes nicht möglich ist, sollte daraus aber kein Nachteil für die Familie entstehen.“

Für einen Austausch mit dem Bundesfamilienministerium hat Hartmann seine Gesprächsbereitschaft angeboten. Sein Anliegen versteht er laut Mitteilung nicht nur als persönliches Thema, sondern als Frage der Fairness gegenüber den Partnerinnen und Partnern hauptamtlicher Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie deren Familien. [red]

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Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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