21 Menschen aus neun Ländern in Landau eingebürgert
- Bei einer Feierstunde im Rathaus erhalten Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Foto: Stadt Landau
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Landau. Im historischen Empfangssaal des Landauer Rathauses haben 21 Frauen, Männer und Kinder jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Für die Betroffenen markiert die Feierstunde einen wichtigen Schritt, für Landau bedeutet sie 21 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Oberbürgermeister Dominik Geißler überreichte die Einbürgerungsurkunden. Wie die Stadt Landau mitteilt, kamen die Neu-Eingebürgerten aus insgesamt neun verschiedenen Herkunftsländern.
Zehn Personen stammen aus Syrien, drei aus Bulgarien und zwei aus Rumänien. Jeweils eine Person kommt aus Marokko, Montenegro, Sri Lanka, Tunesien und der Türkei. Außerdem erhielt eine Person mit nordmazedonisch-bulgarischer Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft.
Einbürgerungsfeiern finden mehrmals im Jahr statt
„Ich freue mich sehr, dass Sie sich bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden haben. Viele von Ihnen leben bereits seit Jahren in Landau, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt und gestalten unser Zusammenleben mit. Mit Ihrer Einbürgerung gehören Sie nun auch rechtlich zur deutschen Staatsgemeinschaft. Ich wünsche Ihnen für diesen besonderen Schritt alles Gute und freue mich, Sie heute als neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen zu heißen“, sagte Oberbürgermeister Dominik Geißler.
Die Stadt Landau richtet mehrmals im Jahr Einbürgerungsfeiern aus. Sie würdigt damit einen wichtigen Schritt von Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben und dauerhaft Teil der Gesellschaft sein möchten.
Eingebürgert werden kann, wer unter anderem seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ausreichende Deutschkenntnisse nachweist. Die Eingebürgerten behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit, sofern das Recht ihres Herkunftsstaates nicht automatisch den Verlust dieser Staatsangehörigkeit vorsieht. In vielen Fällen führen sie nach der Einbürgerung daher eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Alle Personen ab 16 Jahren legen im Rahmen der Einbürgerung zudem ein feierliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab.
Autor:Annina Ksionsek aus Landau |