Müllentsorgung im Donnersbergkreis läuft ab 2028 stärker über die ZAK
- Ab 2028 übernimmt die ZAK im Donnersbergkreis weitere Aufgaben rund um die Abfallentsorgung.
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Donnersbergkreis. Für die Müllentsorgung im Donnersbergkreis steht eine größere Neuordnung an. Ab Donnerstag, 1. Januar, übernimmt die ZAK ab 2028 weitere Aufgaben, die bisher noch beim Kreis lagen.
Der Kreistag des Donnersbergkreises hat die erweiterte interkommunale Zusammenarbeit am Mittwoch, 30. September, beschlossen. Bereits am Montag, 31. August, hatte auch der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern zugestimmt.
Konkret sollen beide Landkreise alle bisher noch nicht auf die ZAK übertragenen Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgerschaft an die ZAK geben. Dazu zählen unter anderem das Einsammeln und der Transport von Abfällen, das Einsammeln illegal abgelagerter Abfälle, der Betrieb von Wertstoffhöfen, die Abfallberatung, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kalkulation und Erhebung von Gebühren.
Was sich ändert und was bei den Kreisen bleibt
Nicht übertragen werden nach Angaben des Donnersbergkreises die staatlichen Aufgaben der Unteren Abfallbehörde. Auch die Aufgaben rund um Betrieb, Stilllegung und Nachsorge der Deponien im Donnersbergkreis bleiben außen vor. Über die Abfallgebührensatzungen für den jeweiligen räumlichen Bereich entscheiden weiter die Kreistage.
Landrat Rainer Guth begrüßt die Entscheidung des Kreistages: „Die Übertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf die ZAK zum 1. Januar 2028 ist richtig und wichtig. Unsere interkommunale Zusammenarbeit ist dabei nicht nur mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz der Abfallentsorgung im Donnersbergkreis sinnvoll. Sie sichert auch langfristig hochwertige und bürgernahe Serviceleistungen für unsere Einwohnerinnen und Einwohner.“
Mit der Bündelung bei einem Ansprechpartner soll mittelfristig auch ein Bürgerportal entstehen. Es soll Kundenberatung, Betreuung und Beschwerdemanagement zusammenführen. ZAK-Vorstand Jan Deubig betont, mittelfristig könnten „alle Leistungen aus einem Guss angeboten“ werden. Für die „für alle herausfordernden Übergangsphase“ bittet er um Verständnis, falls es zu Komplikationen kommt. „Natürlich werden wir alle versuchen, dass davon die Bevölkerung so wenig wie möglich merken wird.“
Auch Personal und weitere Ressourcen sollen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die ZAK übergehen. Dazu gehören Arbeits- und Dienstverhältnisse, Vermögensgegenstände, Betriebsmittel und bestehende Verträge. Die ZAK will dafür in den nächsten Monaten zusätzliche räumliche Ressourcen am Standort im Kapiteltal schaffen. Den Mitarbeitenden entstehen laut Quelltext durch die Neuorganisation und den neuen Arbeitsplatz keine Nachteile.
Ein Gutachten sieht in der Übertragung beider Landkreise auf die ZAK „der leistungsfähigste und wirtschaftlich tragfähigste Weg“. Laut Gutachten zeigt die Netto-Betrachtung in der Anlaufphase im mittleren Szenario eine annähernd neutrale Wirkung auf die Gebührenhaushalte, danach eine Entlastung.
Die ZAK ist die gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Kaiserslautern sowie der Landkreise Kaiserslautern und Donnersbergkreis. Durch die jetzt beschlossene Übertragung weiterer Aufgaben muss auch die Anstaltssatzung geändert werden. red/anjs
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |