KSC-Fanhilfe: Anzeige stellen / Stadionverbot unrealistisch / Thema im Landtag
„Stuttgarter Kessel“ sorgt weiter für Verdruss

Die KSC-Fanhilfe stand im Fanzelt Betroffenen der zweifelhaften 
Maßnahme der Stuttgarter Polizei Rede und Antwort.  | Foto: Knopf
  • Die KSC-Fanhilfe stand im Fanzelt Betroffenen der zweifelhaften
    Maßnahme der Stuttgarter Polizei Rede und Antwort.
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KSC. Das Derby ist schon ein paar Tage her, aber noch immer schlägt der „Stuttgarter Kessel“ hohe Wellen (das „Wochenblatt“ berichtete mehrfach).

Bekanntlich hatte die Stuttgarter Polizei viele KSC-Fans am Eintritt zum Stadion gehindert, polizeidienstlich behandelt und mehrere Stunden lang festgesetzt. Ein WC-Gang war teilweise nicht möglich, Verpflegung Fehlanzeige. Die Wahrscheinlichkeit, dass 591 Fans – darunter Behinderte, Minderjährige, Familien, Mädchen – zu einer gewaltbereiten "Hool-Szene" gehören sollen, erscheint grotesk.
Um sich gegen die zweifelhafte Maßnahme der schwäbischen Einsatzkräfte zu wappnen, trafen sich unlängst betroffene Fans mit der KSC-Fanhilfe im Zelt beim Clubhaus. Die Resonanz war enorm: Rund 400 Betroffene holten sich Rat, wie nun weiter vorzugehen ist.

Martin Winter, Christian Walter und Benedikt Klas (Anwalt des Fanhilfe) standen Rede und Antwort. „Wichtig ist, zu wissen, welche Daten bei welcher Behörde gelandet sind. In häufigen Fällen werden Personen auch verwechselt“, so Winter. Falls man in die Datei „Gewalttäter Sport“ rutsche, könne eine Verkehrskontrolle bei einer Urlaubsreise „auch mal länger dauern“.

Eine weitere Gretchenfrage sei: Gibt es ein Stadionverbot für die Betroffenen? Theoretisch sei dies möglich, aber da der VfB Stuttgart zuvor eine Anhörung mit rund 600 KSC-Fans machen müsste, sei dies unwahrscheinlich. Auch im polizeilichen Führungszeugnis tauche die erkennungsdienstliche Behandlung nicht auf. Auf die Nachfrage, ob der Arbeitgeber dies mitbekomme, lautete die Antwort ebenfalls nein. Grundsätzlich gelte, so Rechtsanwalt Klas: „Wer im Kessel war, nicht aktiv Böller geworfen hat und auch nicht durch psychische Beihilfe den Tätern den Rücken gestärkt hat, der hat strafrechtlich nichts zu befürchten.“ 

Eines legten die Fanhilfe-Aktiven den Opfern nahe: Stellt Strafanzeige – denn dies koste nichts außer ein wenig Zeit. Laut der Betroffenen hätten Beamten den Eingekesselten Angst gemacht, indem sie behaupteten, falls sie Anzeige stellen und der Einsatz rechtens sei, hätten sie Falschanzeigen gestellt und hätten mit Konsequenzen zu rechnen. Dies sei Nonsens, teilte das Trio mit. Die Strafanzeige könne man stellen wegen Körperverletzung (Verwehrung des WC-Gangs, Pfefferspray-Einsatz) und Freiheitsberaubung. Die Anzeige sei nicht bei der Polizei, sondern der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu stellen.

Fristen beachten
Auch Datenauskunft solle man verlangen. Möglicherweise könne auch ein Schmerzensgeld gefordert werden. Mittlerweile sollen rund 60 Fans Anzeige gestellt haben. Bis zu drei Monate nach der Tat ist ein Strafantrag möglich. KSC-Präsident Ingo Wellenreuther war ebenfalls Teilnehmer der Veranstaltung. Er betonte, dass man alles tue, um den Einsatz aufzuklären. Er habe bereits mit Innenminister Strobl telefoniert.

Sehr kritisch sah auch Fanprojekt-Leiter Volker Körenzig die Maßnahme. „Hier wurden falsche Entscheidungen getroffen, zudem Absprachen nicht eingehalten. Die Situation an und für sich war relativ harmlos.“ Mittlerweile ist die Maßnahme der Polizei in Stuttgart auch Thema im Innenausschuss des Landtags von Baden-Württemberg. (voko)

Infos: www.fanhilfe-karlsruhe.de

Autor:

Jo Wagner

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