Reisezeit mit Haustieren

Eine Urlaubsreise mit Haustieren bedarf einer sorgfältigen und guten Vorbereitung. Die Versorgung der Haustiere muss sichergestellt sein und man sollte keine Tiere aus dem Urlaub mitbringen.

„Insbesondere bei den momentanen Hitzewellen, ist es besonders wichtig, auch an die Tiere zu denken, die bei der Urlaubsreise im Auto mitgenommen werden. Bei Hunden sollten bei längeren Autofahrten ausreichend Pausen eingeplant werden. Die Tiere sollten im Auto so untergebracht werden, dass sie nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Lassen Sie Ihre Tiere nie alleine im Auto, auch nicht bei kurzen Pausen oder Reiseunterbrechungen! Die Innenräume der Autos können sich in der Sonne innerhalb kürzester Zeit so stark aufheizen, dass die Tiere erheblich leiden und sogar Lebensgefahr droht. Auch sollte für die Tiere ausreichend Wasser und Futter mitgenommen werden“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 05. August 2022 in Stuttgart.

Speziell für das Reisen mit Hunden haben die Staatlichen Veterinärexperten ein informatives Faltblatt (PDF) entwickelt, das Hundehaltern wichtige Informationen bietet.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Dokumente, Impfungen et cetera

Reisen Hunde, Katzen, Frettchen oder Heimvögel mit in den Urlaub, sollte man sich im Vorfeld informieren, inwieweit die Tiere spezielle Dokumente, Behandlungen oder Impfungen für die Einreise in das Urlaubsland und die Rückkehr nach Deutschland benötigen. „Insbesondere wenn es zum Urlaub in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) geht, sollte sich alle Tierhalterinnen und Tierhalter erkundigen, ob es sich beim jeweiligen Reiseziel um ein sogenanntes nicht gelistetes Drittland handelt. Für die Wiedereinreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus diesen nicht gelisteten Drittländern in das Gebiet der EU, müssen neben dem EU-Heimtierausweis und einer gültigen Tollwutimpfung auch eine Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters vorliegen. Diesbezüglich sollte man sich frühzeitig im Vorfeld der Reise mit seiner Haustierärztin beziehungsweise seinem Haustierarzt abstimmen“, betonte Minister Hauk. Können die Tiere bei der Wiedereinreise die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, so kann dies zu erheblichen Unannehmlichkeiten bei einer Kontrolle führen. Gegebenenfalls werden die Tiere auf Kosten des Tierhalters in Quarantäne untergebracht.
Versorgung der Haustiere sicherstellen

Kann das eigene Tier nicht mit in den Urlaub genommen werden, so sollte man sich rechtzeitig um eine Unterbringungsmöglichkeit, beispielsweise in einer Tierpension oder im Tierheim kümmern oder die Versorgung der Tiere durch Freunde, Bekannte oder Nachbarn während der Abwesenheit sicherstellen. „Hierzu sollten die betreuenden Personen schon im Vorfeld des Urlaubs in die Versorgung der Tiere eingewiesen und mit den Tieren bekannt gemacht werden. Für den Notfall sollte eine Telefonnummer hinterlassen werden, die bei Bedarf kontaktiert werden kann“ betonte der Minister.
Keine Tiere aus dem Urlaub mitbringen

Streunende, vermutlich herrenlose Tiere oder Tiere von Tiermärkten sollten nicht aus Mitleid aus dem Urlaub mitgebracht werden, da einerseits für die Tiere zumeist bestimmte Einreisebestimmungen zu beachten sind, die in der Kürze des Urlaubsaufenthalts nicht erfüllt werden können, und andererseits der Gesundheitszustand der Tiere meist nicht bekannt ist. Dadurch können zum Teil erhebliche Folgekosten durch tierärztliche Behandlungen entstehen. „Ferner werden durch solche Käufe im Ausland bei unseriösen Händlern oder Züchtern oftmals tierschutzwidrige Haltungsbedingungen unterstützt“, so Minister Hauk.

Immer wieder kommt es auch vor, dass Urlauber an Flughäfen bei der Rückreise von vermeintlichen Tierschutzorganisationen oder Privatpersonen angesprochen werden und sie gebeten werden, einen Hund oder eine Katze als sogenannter Flugpaten im privaten Reiseverkehr mitzunehmen.

Dieser vermeintliche Gefallen stellt jedoch ein illegales Verbringen von diesen Tieren im Reiseverkehr dar, da für diese Art der Einreise die strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen für den Handel gelten. Sofern die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf die sogenannten Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in dessen Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.
Reisen mit Heimvögeln

Aber auch bei Reisen mit Heimvögeln zum Beispiel einem Wellensittich oder einem Papagei sind bestimmte Vorgaben zu beachten. Sofern Heimvögel im privaten Reiseverkehr aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland einreisen sollen, so ist die Tierzahl auf maximal drei Vögel begrenzt und für Papageien und Sittiche muss eine amtliche Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden. Reisen die Tiere aus einem außereuropäischen Land ein, so ist die Tierzahl auf maximal fünf Vögel begrenzt und die Vögel müssen beispielsweise mit einem Transponder oder einem Ring gekennzeichnet sein. Ferner müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Tiergesundheitsbescheinigung und einer Tierhaltererklärung begleitet sein. Im Vorfeld der Einreise müssen die Vögel entweder in Quarantäne oder sie müssen spezielle Vorgaben erfüllen. Diese vereinfachten Regelungen gelten jedoch nur in Fällen, in welchen die Tiere im Nachgang nicht veräußert oder an einen anderen Halter abgegeben werden sollen. Ansonsten sind die Vorgaben für den gewerblichen Handel einzuhalten“.
Quelle: Pressemitteilung Ministrium Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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