Vom Landkreis betriebene Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelstellen freitags und samstags wieder geöffnet
Landrat empfiehlt allen Städten und Gemeinden gleiche Öffnungszeiten

Foto: Pixabay

In Folge der steigenden Coronafälle mussten die Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelstellen, die der Abfallwirtschaftsbetrieb in acht Städten und Gemeinden selbst betreibt, vorübergehend geschlossen werden. Die strengen Vorschriften zum Infektionsschutz konnten bei den sehr vielen Anlieferungen im Rahmen des gewohnten Anlieferbetriebs nicht umgesetzt werden, so dass die Gefahr der Weiterverbreitung von Infektionen bestand. Dieser Vorgehensweise schlossen sich auch die Kommunen an, die solche Höfe in eigener Regie betreiben.

Nun hat der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises seine Einrichtungen organisatorisch neu strukturiert und öffnet sie - beginnend am 3. April - wieder freitags von 10.00 bis 16.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 17.00 Uhr. In der Karwoche und am 1. Mai ist statt Freitag der Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr vorgesehen. Dies betrifft die Sammelstellen in Bad Schönborn, auf der Kreismülldeponie zwischen Bruchsal und Ubstadt-Weiher, in Bruchsal-Heidelsheim, und Bruchsal-Untergrombach, in Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Kürnbach, Zaisenhausen und den Wertstoffhof in Oberhausen-Rheinhausen. Die kleine Sammelstelle beim städtischen Bauhof in der Panzerstraße in der Bruchsaler Südstadt bleibt geschlossen, weil es dort keinen größeren Wartebereich gibt.

Damit die Vorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden, darf künftig nur eine bestimmte Zahl von Anlieferenden die Sammelstelle gleichzeitig nutzen. Die Einfahrt und den Zugang regelt zusätzliches Aufsichtspersonal, dessen Anweisungen befolgt werden müssen. Deshalb braucht man Geduld, wenn man seine Wertstoffe oder Grünabfälle anliefern möchte. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet deshalb genügend Zeit einzuplanen, besonders vorsichtig zu fahren, den Verkehr nicht zu behindern und in den Fahrzeugen oder mit Abstand zu anderen Personen zu warten.

Die einzelnen Abladestellen in den Sammelstellen dürfen nur nach Aufforderung durch das Personal und von so vielen Personen genutzt werden, dass ein Abstand vom mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Eingeschränkt werden die Abfallberatung und die Hilfe beim Ausladen der Abfälle. Schilder weisen auf die Wartezone für die Fahrzeuge, die neuen Regelungen und Hygienevorschriften hin. "Wir haben allen 24 Städten und Gemeinden, die ihre Sammelstellen selbst betreiben empfohlen, ebenso zu verfahren", berichtet Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Ihm sind insbesondere einheitliche Öffnungszeiten wichtig, um die Überlastung einzelner Sammelstellen zu vermeiden. Hierzu wurden allen Kommunen Informationen und Handreichungen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen erhält man auf der Internetseite der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Autor:

Landratsamt Karlsruhe aus Wochenblatt Bruchsal

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