"Fake-Zebrastreifen": Verkehrssicherheit lässt sich nicht erzwingen
- Foto: Symbolbild, UA
- hochgeladen von Jo Wagner
Karlsruhe. In den vergangenen Wochen hat eine Gruppe durch das eigenmächtige Aufbringen vermeintlicher „Zebrastreifen“ in der Karlsruher Oststadt auf sich aufmerksam gemacht. Die Stadt Karlsruhe verurteilt diese Aktionen mit den "Fake-Zebrastreifen" ausdrücklich, da sie nicht nur rechtswidrig, sondern auch gefährlich sind. In diesem Zusammenhang wurde Strafanzeige gegen die Verursacher gestellt; die Polizei ermittelt.
Die Stadt Karlsruhe betont, dass Verkehrssicherheit höchste Priorität habe und für die Sicherheit jeder Hinweis aus der Bevölkerung sorgfältig geprüft werde. Dabei wird jedoch auch abgewogen, ob und welche Maßnahmen objektiv erforderlich sind. Ein subjektiv wahrgenommenes Unsicherheitsgefühl lässt sich jedoch in jedem Fall nicht durch objektive Zahlen, Geschwindigkeitsmessungen, Daten und Richtlinien bestätigen. Ziel der Stadt ist es, faktenbasiert und rechtssicher vorzugehen – zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Bundesweit geltende Kriterien müssen erfüllt sein
So dürfen Fußgängerüberwege beispielsweise ausschließlich dann angeordnet und eingerichtet werden, wenn die hierfür bundesweit geltenden Kriterien erfüllt sind. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung sowie in der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) festgelegt und für die Stadtverwaltung verbindlich. Grundlage die jeweilige konkrete Entscheidung sind unter anderem die Verkehrsbelastungen des Kfz-Verkehrs, die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die Zahl der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger.
Ein rechtmäßig angeordneter Fußgängerüberweg muss mehrere Merkmale erfüllen: Neben der bekannten Markierung gehören dazu die Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung sowie eine ausreichende Beleuchtung. Erst das Zusammenspiel dieser Merkmale gewährleistet die Verkehrssicherheit und Rechtsverbindlichkeit eines Überwegs.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Eine unbefugte Anpinseln der Straße mit Fassadenfarbe stellt in keinem Fall einen sicheren Fußgängerüberweg dar, sondern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Besonders für Kinder oder ortsunkundige Personen besteht die Gefahr, dass sie die bemalte Fläche fälschlicherweise als sicheren Überweg wahrnehmen, während Kraftfahrzeugführer mangels Beschilderung und Beleuchtung nicht mit querenden Personen rechnen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es neben den bekannten Zebrastreifen auch andere sichere Querungsmöglichkeiten gibt. An der betreffenden Stelle in der Rintheimer Straße sorgt beispielsweise eine Fahrbahnengstelle bereits dafür, dass die Querung der Straße sicher möglich ist.
Fahrbahn erheblich beschädigt
Darüber hinaus hat die eigenmächtige Aktion die Fahrbahn erheblich beschädigt. Um die Farbe zu entfernen, musste ein Teil der Deckschicht abgetragen werden – und dies gleich zweimal. Die Straße wurde dadurch derart in Mitleidenschaft gezogen, dass ein weiterer Abtrag nur durch eine Vollsperrung und umfassende Sanierung erfolgen könnte. Auch aktuell ist die Verkehrssicherheit aufgrund der geschädigten Oberfläche nur eingeschränkt gegeben. Eine kostenintensive Wiederherstellung der Fahrbahn, deren Aufwand letztlich von der Allgemeinheit getragen werden muss, ist derzeit nicht möglich. Die Stadt wird die entstandenen Kosten den Verursachern in Rechnung stellen.
Autor:Jo Wagner |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.