Unterstützung für Startups im Ländle
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Mit einem neuen Innovationsgutschein unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Startups. Seit Januar 2026 können Unternehmen aus Baden-Württemberg Anträge auf einen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bei der L-Bank stellen.
Innovation durch Kooperation
Grundgedanke des neuen Innovationsgutscheins "Mittelstand trifft Start-ups": "Der Mittelstand bringt Erfahrung, Produktionskapazität und Marktzugang ein, während Startups digitale Kompetenzen, neue Technologien und Innovationskraft liefern“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Die Kooperation von Mittelstand und Start-ups ist für beide Seiten gewinnbringend.“
Förderprogramm erweitert
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erweitert das bewährte Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen um die neue Gutscheinlinie. Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt diese dabei, innovative Produkte und Dienstleistungen direkt bei Startups einzukaufen, um sich zu innovieren und unternehmensinterne Herausforderungen zu bewältigen.
Einfaches Handling
Unternehmen aus Baden-Württemberg können Anträge auf einen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ online über das Förderportal der L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg - stellen.
Mittelstand trifft Startups
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bezuschusst im Wege der Anteilsfinanzierung den Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen bei Startups mit maximal 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent für innovative Vorhaben der etablierten Unternehmen.
Infos: Die innovativen Vorhaben können dabei sowohl nach innen als auch nach außen gerichtet sein. Das bedeutet, etablierte Unternehmen können die Lösungen von Startups nutzen, um unternehmensinterne Prozesse zu innovieren sowie neue innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln. Infos unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine
Mehr zu innovativen Startups unter https://axel.energy aus dem Energiebereich, die in Karlsruhe vom Energie-Accelerator auf ihrem Weg betreut werden.
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