Im Verfahren gegen die Terrorgruppe «Vereinte Patrioten» hat der Bundesgerichtshof Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder bestätigt. (Archivbild)
Karlsruhe. Die Haftstrafen gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Vereinte Patrioten“ sind endgültig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revisionen mehrerer Angeklagter verworfen und damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bestätigt.
Vier Verurteilte hatten gegen die Entscheidung des OLG Koblenz vom Donnerstag, 6. März, Revision eingelegt. Der zuständige Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah jedoch keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil. Die Revisionen wurden bereits am Mittwoch, 15. April, verworfen. Das Urteil ist damit endgültig.
Umsturzplan und Entführung geplant
Nach Überzeugung des Gerichts plante die Gruppe einen Umsturz in Deutschland. Ziel war es, durch einen mehrwöchigen Stromausfall das öffentliche Leben lahmzulegen. Die Bevölkerung sollte dadurch „auf sich selbst zurückgeworfen werden“.
Teil des Plans war laut Urteil auch die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach während einer Live Fernsehsendung. Dabei sollten seine Personenschützer „ausgeschaltet“ werden.
Die Vereinigung, auch „Kaiserreichsgruppe“ genannt, wurde Mitte April 2022 bei einem Polizeieinsatz zerschlagen.
Mehrjährige Haftstrafen bestätigt
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte insgesamt fünf Angeklagte verurteilt. Die Strafen im Überblick:
Vier Hauptangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten und acht Jahren.
Ein weiterer Angeklagter wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten eine terroristische Vereinigung gegründet und ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet hatten. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. dpa/red
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