Terrorverdacht: Zwei mutmaßliche Brigade-Mitglieder festgenommen
- Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Mitglieder der „Brigade N'Hamedu Deutschland“ festnehmen lassen. Den Beschuldigten werden Terrorverdacht, der Aufbau von Strukturen und die Organisation gewaltsamer Aktionen vorgeworfen.
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Karlsruhe. Am Dienstag, 15. September, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe um 11.31 Uhr mit, dass zwei mutmaßliche Mitglieder der inländischen terroristischen Vereinigung „Brigade N'Hamedu Deutschland“ festgenommen wurden. Nach Angaben des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) nahmen Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei den eritreischen Staatsangehörigen Merhawi A. in der Nähe von Saarbrücken und den deutschen Staatsangehörigen Shimangus T. in Stuttgart fest. Grundlage waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2026.
Die Beschuldigten stehen laut GBA im dringenden Verdacht, Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu sein. Merhawi A. wird zudem Landfriedensbruch in zwei Fällen vorgeworfen. In den Haftbefehlen heißt es, die „Brigade N'Hamedu Deutschland“ sei im August 2022 gegründet worden. Die international vernetzte, selbstständige Gruppierung habe das Ziel verfolgt, die Regierung in Eritrea zu stürzen. Nach Darstellung der Ermittler setzte sie dabei auch auf Gewalt gegen Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung in Deutschland. Gewalt gegen deutsche staatliche Institutionen und gegen Repräsentanten der Staatsgewalt, darunter eingesetzte Polizeikräfte, hätten Mitglieder als legitimes Mittel betrachtet.
Bei Veranstaltungen der regimetreuen eritreischen Diaspora am 20. August 2022 und am 8. Juli 2023 in Gießen sowie am 16. September 2023 in Stuttgart sollen zahlreiche Mitglieder der „Brigade N'Hamedu Deutschland“ Teilnehmer und Polizeikräfte angegriffen haben. Die Ausschreitungen seien von Führungskräften der Brigade koordiniert worden, die auch zum Einsatz potenziell tödlicher Gewalt aufgerufen haben sollen. Angreifer setzten demnach Wurf- und Schlaggegenstände gezielt gegen den Kopfbereich ein. Zahlreiche Polizeibeamte und einige Veranstaltungsteilnehmer wurden zum Teil erheblich verletzt. Im Sommer 2024 verkündete die Gruppierung laut GBA, künftig von gewaltsamen Ausschreitungen außerhalb Eritreas abzusehen.
Merhawi A. soll seit August 2022 Mitglied der Vereinigung gewesen sein und Anfang 2023 das Amt des Generalsekretärs übernommen haben. Shimangus T. soll der Gruppierung seit November 2022 angehört haben und wenig später erster Vorsitzender geworden sein. Beide sollen maßgeblich am Aufbau der Strukturen und an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt gewesen sein. Merhawi A. soll zudem vor Ort an den Ausschreitungen in Gießen mitgewirkt und in einem Fall eine Gruppe von Angreifern angeführt haben. Beide Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Er eröffnet ihnen die Haftbefehle und entscheidet über den Vollzug der Untersuchungshaft. Bereits am 26. März 2025 hatte die Bundesanwaltschaft auf Grundlage von BGH-Beschlüssen Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsuchen lassen.
Autor:Anouar Touir aus Ludwigshafen |