BGH-Beschluss in Karlsruhe: Mann soll Teenager angestiftet haben

Der Jugendliche soll in Chat-Gruppen zu Gewalttaten angestiftet haben. (Symbolbild) | Foto: Sebastian Kahnert/dpa
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Karlsruhe. Die Ermittlungen zeigen, wie radikalisierte Online-Gruppen Jugendliche über Chats zu schweren Straftaten drängen können. Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Haftprüfung mit dem Fall eines jungen Mannes befasst, der einen 15-Jährigen in Schweden zu einem Brandanschlag angestiftet haben soll.

Nach Angaben aus dem BGH-Beschluss wurden bei dem Feuer eine Garagenanlage und 18 Autos zerstört. Der Jugendliche soll die Brandlegung gefilmt und die Aufnahmen live im Internet übertragen haben. Der Beschuldigte sitzt seit seiner Festnahme im März in Untersuchungshaft.

Vorwurf: Führungsrolle in extremistischer Online-Gruppe

Dem Beschluss zufolge soll der Mann spätestens im Mai 2024 der Online-Gruppe „1414“ beigetreten sein. Die Gruppe soll darauf ausgerichtet gewesen sein, andere Mitglieder und weitere Personen über Chats zu schweren Gewalt-, Sexual- und Brandstiftungsdelikten zu bewegen.

Der Beschuldigte soll nach kurzer Zeit zu den leitenden Mitgliedern gehört haben. Nach Festnahmen von drei schwedischen und dänischen Gründungsmitgliedern soll er die Gruppe allein geführt haben. Laut BGH soll er aus einer rechtsradikalen, antisemitischen und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Brandanschläge angestrebt haben, um staatliche und gesellschaftliche Institutionen zu schwächen und die Bevölkerung zu verunsichern.

Bundesanwaltschaft ermittelt

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte die Ermittlungen im August von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Sie wirft dem jungen Mann unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung, Anstiftung zum Mord sowie Anstiftung zur Brandstiftung vor. Für ihn gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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