Eislaufen auf Seen der Karlsruher Günther-Klotz-Anlage untersagt
- Das Eislaufen auf den Seen der Günther-Klotz-Anlage ist untersagt
- Foto: Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
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Karlsruhe. Das Eislaufen auf den Seen der Karlsruher Günther-Klotz-Anlage Grünanlage ist aktuell grundsätzlich noch untersagt. Eine Freigabe besteht aktuell auf keinem der Gewässer, teilt die Stadt Karlsruhe mit.
Der obere Ruderbootsee ist dauerhaft und ausnahmslos für das Betreten der Eisfläche und für Eislaufen gesperrt. Grund hierfür ist die große Wassertiefe, die bei Eisbruch eine erhebliche Lebensgefahr darstellt. Eine Freigabe ist hier grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig von der Eisstärke. Der untere Modellbootsee kann grundsätzlich erst ab einer Eisstärke von mindestens 15 Zentimetern freigegeben werden. In diesem Winter ist jedoch keine Freigabe möglich, da der See aufgrund laufender Sanierungsarbeiten kein bzw. kaum Wasser führt.
Die angebrachten Verbotsschilder sind verbindlich zu beachten, erinnert die Stadt Karlsruhe. Eltern werden dringend gebeten, ihre Kinder entsprechend zu beaufsichtigen. Zum Schutz der eigenen Gesundheit und zur Vermeidung lebensgefährlicher Situationen appelliert das Gartenbauamt eindringlich, die Eisflächen nicht zu betreten.
Infos: https://www.karlsruhe.de/kultur-freizeit/freizeit-und-tourismus/parks-und-gruenanlagen
Autor:Jo Wagner |
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