Kitas in KL: Eingeschränkter Regelbetrieb ab 8. Juni
Weiterhin strenge Hygieneregeln und eingeschränkter Betrieb

Symbolfoto | Foto: Pixabay

Kaiserslautern. Mit der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO), die am 27. Mai in Kraft getreten ist, können Kindertagesstätten ihre Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten. In Kaiserslautern wird dies ab dem 8. Juni möglich sein.

„Uns ist bewusst, dass viele Familien in den letzten Wochen an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen sind und zahlreiche Kinder täglich um die Chancen frühkindlicher Bildung und gleichaltrige soziale Kontakte gebracht werden. Darum war es uns wichtig, allen Kindern zeitnah wieder ein Betreuungsangebot zu ermöglichen, sofern das verantwortbar ist“, kommentiert Oberbürgermeister Klaus Weichel diesen Schritt. Von Normalität sei man allerdings noch weit entfernt. Die Notgruppen werden zunächst in einen erweiterten Regelbetrieb überführt. Zudem sind weiterhin strenge Hygieneregeln zu beachten, die einen normalen Kita-Alltag und eine Aufnahme aller Kinder noch nicht möglich machen.

Kinder, deren Eltern aufgrund von Berufstätigkeit oder anderer wichtiger Gründe auf eine Betreuung angewiesen sind, können weiterhin in den Kitas betreut werden. Zusätzlich dürfen nun auch die Vorschulkinder wieder zurückkehren. In welchem zeitlichen Umfang das erfolgen kann, hängt davon ab, welche Betreuungssettings die jeweilige Kita abhängig von Personal, Räumen und Auslastung durch die Kinder mit dringendem Bedarf zur Verfügung stellen kann. Stehen in einer Kita darüber hinaus Kapazitäten zur Verfügung, können auch weitere Kinder wieder die Einrichtung besuchen. Für diese wird es allerdings ein zeitlich stark eingeschränktes Angebot geben, das in den meisten Kitas nur tageweise erfolgen kann.

„Das Infektionsrisiko darf trotz sinkender Fallzahlen nicht unterschätzt werden“, gibt das Stadtoberhaupt in diesem Zusammenhang erneut zu bedenken. Gerade in Kindertageseinrichtungen könnten Vorgaben wie das Abstandsgebot und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz nicht vollumfänglich umgesetzt werden. „Daher kann eine Öffnung der Kitas nur sehr behutsam, in kleinen Schritten und unter Beachtung der jeweils vor Ort vorherrschenden Gegebenheiten erfolgen“, so Weichel.

Zudem wird sich der Kita-Alltag stark von dem unterscheiden, den die Kinder vor der Kita-Schließung gewohnt waren. Die gewohnten Gruppenkonstellationen, Räume und Bezugserzieher/innen werden für die meisten Kinder nicht bereit stehen. Die Einrichtungen werden die Kinder in sogenannte Betreuungssettings, also Kindergruppen von bis zu 15 Kindern, einteilen. Durchmischungen von Kindern aus unterschiedlichen Settings sind nicht möglich.

Über einen Brief werden die Eltern kurzfristig Informationen zur Kita-Öffnung erhalten und gleichzeitig gebeten, ihre Betreuungsbedarfe an die Kita zurückzumelden. Nach Pfingsten werden die Eltern dann erfahren, wann und in welchem zeitlichen Umfang die Kinder in die Kitas zurückkehren können.

Die Stadtverwaltung bittet die Eltern um Verständnis dafür, dass bei einer großen Nachfrage die Betreuung ihrer Kinder eventuell nur an einzelnen Tagen und/oder zu sehr reduzierten Zeiten stattfinden kann. Die Kitas werden versuchen, allen Kindern, die das wünschen, vor den Schließzeiten im Sommer zumindest für einen Tag die Rückkehr in die Kita zu ermöglichen. ps

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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