Regelung zum Bewohnerparken: Haltverbot bei FCK-Spielen gilt künftig früher

Das Haltverbot auf dem Betzenberg für Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung während der Heimspiele des 1. FC Kaiserslautern gilt künftig schon etwa vier Stunden vor Spielbeginn | Foto: Ralf Vester
  • Das Haltverbot auf dem Betzenberg für Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung während der Heimspiele des 1. FC Kaiserslautern gilt künftig schon etwa vier Stunden vor Spielbeginn
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Kaiserslautern/FCK. Das Haltverbot auf dem Betzenberg für Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung während der Heimspiele des 1. FC Kaiserslautern gilt künftig schon etwa vier Stunden vor Spielbeginn. Die Straßenverkehrsbehörde wird ab dem übernächsten Spiel am 3. November die Beschilderung des Bewohnerparkens auf dem Betzenberg entsprechend anpassen. Bis dato galt die Regelung etwa ab zwei Stunden vor einem Spiel.

„Bei den letzten drei Spielen haben wir festgestellt, dass diese Zeitspanne nicht ausreicht, um die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern gewünschten umfassenden Kontrollen durchzuführen“, erläutert Bürgermeister Manfred Schulz den Hintergrund der Änderung. Man plane daher, an den bestehenden Zonenhaltverboten, die das Bewohnerparken kennzeichnen, Zusatzschilder anzubringen, die die zeitliche Gültigkeit definieren. „Diese Schilder werden die gleichen Zeiten anzeigen wie die Haltverbotsbeschilderung an der P&R-Strecke (Kantstraße, Dunkeltälchen usw.). Das bedeutet, dass das Bewohnerparken je nach Spiel bereits vier oder sogar fünf Stunden vor Spielbeginn gelten würde“, so Schulz weiter.

Die Regelung, die Parkflächen des Betzenbergs während der Heimspiele des FCK für Nicht-Anwohner zu sperren, hatte die Stadtverwaltung zu dieser Saison auf Bitten der Bürgerinitiativetestweise eingeführt, um dem wachsenden Parkdruck im Umfeld des Stadions Herr zu werden. Wer ohne eine solche Genehmigung an Spieltagen des FCK auf dem Betzenberg parkt, wird kostenpflichtig verwarnt. Die Durchfahrt wird nicht eingeschränkt. Die Ausnahmegenehmigungen wurden an drei Terminen im Juli vor Ort ausgegeben, können aber auch jederzeit per Online-Formular auf www.kaiserslautern.debeantragt werden. Wer ins Rathaus kommen möchte (Rathaus Nord, Zimmer B 202), wird um vorherige telefonische Anmeldung unter 0631 3654683 gebeten. red

Autor:
Ralf Vester aus Kaiserslautern
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