Neustart für den Asternweg: 200 bezahlbare Wohnungen sollen bis 2030 entstehen

Die Stadt stellt die Weichen für eine grundlegende Neugestaltung des Asternwegs und des Geranienwegs | Foto: Stadt Kaiserslautern
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Kaiserslautern. Im In einer gemeinsamen Sitzung von Sozialausschuss und Bauausschuss wurde Ende Mai ein wegweisendes Konzept zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Schlichtwohnungen verabschiedet. Es beinhaltet eine bauliche Umgestaltung der städtischen Wohnblöcke im Geranienweg und Asternweg. Damit reagiert die Stadt auf die gewachsenen Strukturen und tatsächlichen Bedarfe vor Ort.

Dieses Vorhaben ist Teil des bereits im Sozialausschuss vorgestellten Drei-Säulen-Konzepts der Stadt, welches sich ganzheitlich damit beschäftigt, wie die Stadt zukünftig mit Fällen von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit umgehen wird. Gemeinsam vorgestellt wurden die Pläne von Sozialdezernentin Anja Pfeiffer und Baudezernent Manuel Steinbrenner, deren beiden Fachreferate Soziales und Gebäudewirtschaft bei dem Thema Hand in Hand arbeiten.

Wie ist die Ausgangslage?

Die städtischen Schlichtwohnungen Geranienweg und Asternweg, in der Slevogtstraße und im Übergangswohnheim in der Mennonitenstraße dienen eigentlich der vorübergehenden (!) Unterbringung von wohnungslosen Menschen durch eine ordnungsrechtliche Einweisung gemäß der Obdachlosensatzung der Stadt.

Wie der Name schon andeutet, verfügen sie über wenig Komfort und waren nie als dauerhafte Bleibe gedacht. Trotz der schlichten Baustandards wurden aber viele Menschen im Astern- und Geranienweg über einen langen Zeitraum in den dortigen Schlichtwohnungen sesshaft. Die aktuelle durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt fünf Jahre und zwei Monate, manche Menschen leben seit über 30 Jahren dort.

Was ist nun geplant?

Die Stadt hat die bisherige Unterbringungsform überdacht und die tatsächlichen Bedarfe ermittelt. In Anbetracht der Lebensrealität vor Ort sollen zukünftig verstärkt Mietverträge vergeben werden. Dies soll die Menschen nicht nur mittelbar in einer Aufwertung ihrer Lebensverhältnisse stärken, sondern ermöglicht der Verwaltung auch, entsprechende Unterkünfte mit Mitteln aus dem sozialen Wohnungsbau zu sanieren oder gar neu zu bauen.

Der stadtweite Bestand an sogenannten Schlichtwohnungen wird reduziert von 368 auf 211. Die verbliebenen 211 Schlichtwohnungen beschränken sich auf den Bereich Geranienweg und Slevogtstraße und werden saniert, sofern noch nicht geschehen. Alle erhalten ein eigenes Bad mit WC, falls noch nicht vorhanden, weswegen der Begriff „Schlichtwohnung“ ersetzt wird durch „Übergangswohnung“.

Was bedeutet das für den sogenannten Kalkofen?

Im Geranienweg wird es weiterhin Übergangswohnungen geben. Die Wohnblöcke bleiben erhalten und werden saniert, sofern noch nicht geschehen. Der Block Hausnummer 19-21 soll bis Ende 2027 saniert sein, der Block 23-29 bis Ende 2029. Im Asternweg wiederum wird es voraussichtlich ab 2030 keine Übergangswohnungen mehr geben.

Was ist dort stattdessen geplant?

Im Asternweg werden über 200 Mietwohnungen entstehen. Das Gebiet der Blöcke Asternweg 7-15, 27-35, 37-43, 45-53 soll leergezogen und im Zuge einer Gebietsentwicklung mit sozialgeförderten Mietwohnungen (100 %) neu bebaut werden. Geplant und realisiert werden die Neubauten von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Bau AG.

Die 200 Mietwohnungen übersteigen den aktuellen Bedarf vor Ort, so dass ein Großteil der Wohnungen anderweitig vermietet werden kann. Eine Besonderheit ist das Gebäude mit den Hausnummern 1-5. Es soll im Zeitraum des Neubaus vorerst bestehen bleiben und wird danach saniert werden, sodass die dortigen Wohnungen zukünftig ebenfalls als Mietwohnungen zur Verfügung stehen.

Wer soll in die neuen Mietwohnungen einziehen?

Die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner und zugleich alle, die möchten! Es ist erklärtes Ziel, dass die Wohnungen für die Menschen weiterhin von ihren Transferleistungen bezahlbar bleiben. Der Fördermittelgeber setzt hier die Wohnungsmiete pro Quadratmeter fest.

Welche Vorteile haben die Neubauten und damit der Wechsel von Übergangswohnungen zu Mietwohnungen?

Durch die bauliche Aufwertung des Areals soll die Lebensqualität der Menschen vor Ort erhöht werden. Soziale Probleme sollen abgebaut werden, indem das Gebiet durch neue Bewohnerinnen und Bewohner sozial nachhaltig durchmischt wird. Und nicht zuletzt besteht die Notwendigkeit für neuen bezahlbaren Wohnraum in der Stadt, wie er hier entsteht – familienfreundlich, barrierearm und energetisch auf dem neuesten Stand. Die Idee ist ein ansprechendes neues Wohnviertel mit bezahlbaren Mieten, schönen Außenanlagen, Balkonen und Aufzügen, wie man es von den Wohnanlagen der Bau AG kennt.

Was passiert mit der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete?

Die beiden Gebäude im Asternweg mit den Hausnummern 37-53, in denen sich aktuell die Gemeinschaftsunterkunft befindet, sollen bis 2030 ebenfalls leer sein und werden dann abgerissen. Der städtische Bestand an Flüchtlingswohnungen wird folglich reduziert, was auch den tatsächlichen aktuellen Bedarfen entspricht.

Werden die Menschen vor Ort gehört?

Ja. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die sozialen Institutionen vor Ort sollen in den weiteren Prozess miteinbezogen werden. Dazu zählen vor allem das Arbeits- und sozialpädagogische Zentrum (ASZ), das die wesentliche Rolle in der Sozialbetreuung spielt, sowie die beiden Helfervereine.

Indem die Akteurinnen und Akteure vor Ort miteinbezogen werden, möchte die Stadtverwaltung für Verständnis sorgen und soll der Grundsatzbeschluss sozialverträglich umgesetzt werden. Zunächst wurde der Grundsatzbeschluss gefasst. Erst wenn konkrete Pläne und Ideen vorliegen, startet der Prozess. Der Zeitraum bis 2030 ist so weit gefasst, dass dies auch zeitlich gut abzubilden ist.

Durch die Einführung der Sozialberatungsstelle des ASZ ist es gelungen, die Menschen vor Ort im Gebiet zu beraten und zu begleiten. Diese Erkenntnisse und Erfahrungen vor Ort sind in diese Planungen eingeflossen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Wohnungslosen und Obdachlosen?

Obdachlose sind per Definition Menschen, die in der Öffentlichkeit nächtigen und kein Dach über dem Kopf haben. Wohnungslose wiederum sind Personen, die eine Unterkunft, aber keinen mietvertraglich oder eigentümlich abgesicherten Wohnraum haben. Dazu zählen also Menschen in Übergangswohnungen, Menschen im Clearinghaus in der Pariser Straße oder auch Menschen in Gemeinschaftsunterkünften (Geflüchtete).

Die Stadt versucht immer, Obdachlosigkeit zu verhindern, und ist gesetzlich verpflichtet, im ordnungsrechtlichen Sinne unfreiwillig obdachlose Personen unterzubringen. Konkret bezieht sich dies auf Menschen, die ihre Wohnung durch eine Zwangsräumung oder durch höhere Gewalt wie etwa einen Wohnungsbrand verlieren und somit drohen, unfreiwillig obdachlos zu werden. Zwangsgeräumte werden am Tag der Zwangsräumung an der Räumungsadresse aufgesucht und erhalten – sofern notwendig – eine Einweisung in einer Übergangswohnung oder in das Clearinghaus, um die Obdachlosigkeit abzuwenden.

Gibt es auch Pläne für Obdachlose?

Ja. Im Zuge der Zukunftsplanung im Gebiet Astern- und Geranienweg soll auch eine neue Unterbringungsform für Obdachlose geschaffen werden. Diese wurde in einem eigenen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Bau- und Sozialausschusses behandelt. Sie wäre ein ergänzendes städtisches Angebot zur Unterbringung von obdachlosen Menschen aus dem Stadtgebiet zum bestehenden Angebot im Caritas Förderzentrum St. Christophorus.

Hier sollen jedoch auch Wohnungslose unterkommen, die aufgrund ihres Verhaltens die bisherigen Angebote nicht mehr in Anspruch nehmen können. Also etwa, weil sie Übergangswohnungen regelmäßig bis zur Unbewohnbarkeit beschädigen. Trotz des vorhandenen breiten Angebotsspektrums kommt es immer wieder zu Problemen mit dieser Klientel, welche eine weitere Inanspruchnahme der Unterbringung unmöglich macht.

Demnach soll eine Übernachtungsmöglichkeit für diese Personengruppe sowie für Obdachlose in der Innenstadt geschaffen werden, welche im Sinne einer „Einfachstunterbringung“ eine witterungsgeschützte Schlafmöglichkeit in einer beheizten Räumlichkeit inklusive Waschmöglichkeiten darstellt.

Der Aufenthalt in dieser Räumlichkeit wird nur von abends bis morgens gestattet und wird von einer Aufsichtsperson begleitet, welche im Konfliktfall oder Störungsfall eingreifen kann. Tagsüber stehen diesen Personen die bekannten Hilfestrukturen wie beispielsweise die Glockestubb zur Verfügung. Erste mögliche Orte, wo diese Übernachtungsmöglichkeit entstehen könnte, wurden bereits besichtigt.

Wie kam es zu den neuen Konzepten?

Bereits seit einigen Jahren arbeitet das Sozialreferat der Stadt gemeinsam mit dem Referat Gebäudewirtschaft an einer umfassenden neuen Gesamtkonzeption für den Umgang mit Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit, dem sogenannten Drei-Säulen-Modell. Ausgehend vom 1. Runden Tisch Wohnen, der im Februar 2023 stattfand, wurden drei Themenfelder („Prävention“, „Betreuung“ und „Wohnraum schaffen“) herausgearbeitet, welche die bisherigen Tätigkeiten und Pläne sowie Zuständigkeiten der Verwaltung und in diesen Themenfeldern aufschlüsseln.

Die jeweiligen Bereiche wurden unter Einbindung der verschiedenen Akteure in der Stadt durchleuchtet, woraus verschiedene, ganzheitliche Maßnahmen abgeleitet wurden – so etwa auch die nun vorgestellten Vorschläge für die Übergangswohnungen und die neue Übernachtungsmöglichkeit für Obdachlose, eine Neukonzeption des Clearinghauses und weiterer Beratungsangebote in der Stadt.

Wie fielen die Reaktionen der Ausschussmitglieder aus?

Einstimmig positiv – so wie auch die beiden Beschlüsse.

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Die Stadt stellt die Weichen für eine grundlegende Neugestaltung des Asternwegs und des Geranienwegs | Foto: Stadt Kaiserslautern
Sanierte Wohnungen im Geranienweg | Foto: Stadt Kaiserslautern
Unsanierte Wohnungen im Geranienweg | Foto: Stadt Kaiserslautern
Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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