Reichswaldgenossenschaft informiert
Bauholzaufnahme findet im September statt

Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt | Foto: Ronny Rose/stock.adobe.com
  • Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt
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Kaiserslautern. In diesem Jahr findet die Bauholzaufnahme in Kaiserslautern und Morlautern am 29. September statt. Das hat die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) mitgeteilt. Antragsteller müssen hierfür nicht anwesend sein. Sofern sich aus der Prüfung vor Ort Fragen ergeben, die nicht am Tag der Bauholzaufnahme geklärt werden können, wird sich die RWG mit den Antragstellern in Verbindung setzen. In den Jahren 2021 und 2022 wurde an Empfänger aus Kaiserslautern und Morlautern eine Bauholzvergütung in Höhe von rund 10.900 Euro ausgezahlt. In allen Reichswaldgemeinden wurden rund 89.700 Euro vergütet.
Bürgerinnen und Bürger der Reichswaldgemeinden erhalten auf Antrag unter anderem für einen Wohnhausneubau, für Erweiterungsbauten oder Instandsetzung an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz von der RWG eine Vergütung. Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen etc., auch im Außenbereich. Über den notwendigen Bedarf hinausgehende Aufwendungen, wie zum Beispiel Pergolen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Wintergärten sowie Überdachungen von Terrassen und Hauseingängen, Balkone etc. sind nicht vergütungsfähig.
Voraussetzung zur Gewährung von Bauholzvergütung ist, dass das Gebäude dem eigenen Wohnbedarf dient, also von dem/der Antragsteller/in tatsächlich bewohnt wird bzw. bei landwirtschaftlichen Unternehmen auch selbst genutzt wird. Bei gewerblichen Objekten ist Voraussetzung, dass die Antragsteller die Gewerbefläche und die Wohnfläche selbst nutzen und die Wohnfläche größer als die Gewerbefläche ist.
In Kaiserslautern haben jedoch nicht alle Bürger/innen Anspruch auf Bauholzvergütung. Davon ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Ortsbezirke Dansenberg, Erfenbach, Erlenbach, Hohenecken, Mölschbach und Siegelbach. ps
Weitere Informationen:Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung ist auf der Internetseite der RWG unter www.rwg-kl.de ersichtlich. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern zu erhalten.

Autor:

Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern

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