Neue Regeln für E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrer

E‑Scooter in Grünstadt – ab April 2026 gelten neue Regeln. | Foto: Thorsten Kornmann
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Grünstadt. Wer in der Stadt mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss sich bald auf neue Vorgaben einstellen. Ab 1. April 2026 tritt eine überarbeitete Fassung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKV) in Kraft. Mit der Reform will der Bund die Regeln für E-Scooter vereinfachen und gleichzeitig den Städten mehr Möglichkeiten geben, den Verkehr im öffentlichen Raum selbst zu steuern.

Städte können Abstellflächen stärker regeln

Eine wichtige Änderung betrifft Sharing-Angebote für Fahrräder und E-Scooter. Fahrzeuge, die im Rahmen solcher Angebote im öffentlichen Raum abgestellt werden, gelten künftig rechtlich nicht mehr automatisch als normales Parken. Für Kommunen wie Grünstadt bedeutet das: Sie können genauer festlegen, wo Miet-Scooter abgestellt werden dürfen und wo nicht. Gerade in Bereichen mit viel Fußverkehr oder engem Straßenraum könnte das eine größere Rolle spielen.

Mehr Spielraum für lokale Entscheidungen

Die Gesetzesänderung verschafft Städten vor allem mehr Rechtssicherheit, wenn sie eigene Regelungen für E-Scooter erlassen. Das kann zum Beispiel über Sondernutzungssatzungen oder festgelegte Abstellzonen geschehen. In einer Stadt mit vielen Besucherinnen und Besuchern könnte eine klare Steuerung von Sharing-Fahrzeugen helfen, überfüllte Gehwege oder blockierte Plätze zu vermeiden.

E-Scooter gelten künftig bei Verkehrsschildern wie Fahrräder

Eine weitere Neuerung betrifft Verkehrszeichen. E-Scooter werden künftig stärker wie Fahrräder und Pedelecs behandelt. Das heißt: Wenn ein Zusatzschild den Radverkehr erlaubt, gilt dies in vielen Fällen automatisch auch für Elektrokleinstfahrzeuge.

Dadurch sollen zusätzliche Schilder speziell für E-Scooter überflüssig werden.

Diskussion um Fußgängerbereiche

Diese Regelung hat jedoch eine Folge: Bereiche, in denen Radfahren erlaubt ist – etwa freigegebene Gehwege oder bestimmte Fußgängerzonen wie die in Grünstadt – könnten grundsätzlich auch für E-Scooter offen sein.

Gerade in Innenstädten wird das jedoch kritisch gesehen. In belebten Bereichen wie der Fußgängerzone in Grünstadt  stehen Sicherheit und der Schutz von Fußgängern im Vordergrund. Städte können deshalb weiterhin zusätzliche Schilder aufstellen, um E-Scooter dort ausdrücklich auszuschließen.

Einbahnstraßen oft weniger problematisch

Anders kann die Situation bei Einbahnstraßen sein, die bereits für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben sind. Dort gilt die Nutzung durch E-Scooter meist als weniger konfliktträchtig, weil sich die Fahrzeuge im regulären Straßenverkehr bewegen.

Höhere Verwarnungsgelder geplant

Auch bei Verstößen sollen die Regeln verschärft werden. Wer unerlaubt mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fährt, muss künftig mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen. Die Beträge werden an die Bußgelder für Radfahrer angepasst. Außerdem soll das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter teurer werden: Hier ist ein Verwarnungsgeld von 25 Euro vorgesehen. Darüber hinaus plant der Bund weitere Änderungen im Haftungsrecht. Ziel ist es, dass Menschen, die bei Unfällen mit E-Scootern zu Schaden kommen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz leichter durchsetzen können. [red}

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Autor:

Reiner Bohlander aus Frankenthal

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