Kreiskrankenhaus Grünstadt; Vortragsreihe 2026
Vortrag "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Was kann geregelt werden?" am 10. September 2026 um 19.00 Uhr
- Kreiskrankenhaus Grünstadt
- Foto: Kreiskrankenhaus Grünstadt
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Jeder von uns kann durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst entscheiden zu können. Von einem Tag auf den anderen kann die Fähigkeit Entscheidungen eigenständig treffen zu können verloren gehen. Um sicherzustellen, dass im Falle der eigenen Einwilligungsunfähigkeit bestimmte Behandlungen oder die medizinische Versorgung nach eigenen Vorstellungen durchgeführt oder unterlassen wird, sollte schon in gesunden Tagen durch eine Patientenverfügung Vorsorge getroffen werden.
Über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und was darin geregelt werden kann, berichtet der Chefarzt der Abteilung Innere Medizin des Kreiskrankenhauses Grünstadt Dr. Hans Münke in seinem Vortrag am Donnerstag, dem 10. September 2026 um 19.00 Uhr im Konferenzraum des Verwaltungsgebäudes des Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55.
Der Eintritt zu diesem Vortrag ist frei; Spenden für den Verein der Förderer und Freunde des Kreiskrankenhauses Grünstadt sind willkommen. Eine Platzreservierung ist wegen der begrenzten Raumkapazität unbedingt erforderlich (Tel.: 06359 809-111).
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage, bei Facebook und Instagram.
Ansprechpartner für Rückfragen zur Pressemitteilung:
Markus Kieser
Verwaltungsdirektor
Kreiskrankenhaus Grünstadt
Westring 55
67269 Grünstadt
Telefon: 06359 809-200
Telefax: 06359 809-409
E-Mail: vd@kkhgs.de
www.krankenhausgruenstadt.de
Autor:Simone Kazmierski-Binz aus Grünstadt |
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