Zwangsverheiratung im Urlaub: ein Problem, das näher ist als viele denken
- Auch im Landkreis Germersheim gibt es Fälle, in denen Mädchen und junge Frauen während der Ferien ins Ausland gebracht werden, um dort gegen ihren Willen verheiratet zu werden.
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Kreis Germersheim. Die Sommerferien sind für viele junge Menschen eine Zeit der Erholung, Freiheit und unbeschwerten Erlebnisse. Doch hinter der Fassade der Ferienfreude verbirgt sich mitunter eine bedrückende Realität: Auch im Landkreis Germersheim gibt es Fälle, in denen Mädchen und junge Frauen während der Ferien ins Ausland gebracht werden, um dort gegen ihren Willen verheiratet zu werden. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Germersheim, Lisa-Marie Trog, warnt eindringlich vor dieser Form der Gewalt, die gerade in der Urlaubszeit eine besondere Brisanz entwickelt: „Zwangsverheiratung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung – sie darf nicht mit Tradition oder kulturellem Hintergrund relativiert werden.“
Der Landkreis Germersheim ist kein unberührter Ort in dieser Problematik: „Auch bei uns im Landkreis gab es in der Vergangenheit bereits konkrete Fälle von Zwangsheirat. Das zeigt: Dieses Problem ist näher, als viele denken.“, betont Trog.
Frühzeitig hinsehen und handeln
Die Anzeichen, dass ein junges Mädchen oder eine junge Frau von Zwangsverheiratung bedroht ist, sind oft subtil, aber nicht unsichtbar. Zu den möglichen Warnzeichen zählen etwa soziale Isolation, strenge familiäre Kontrolle – insbesondere durch männliche Verwandte –, Andeutungen, nach den Ferien nicht mehr zur Schule zu kommen, Hinweise auf eine geplante Feier im Herkunftsland oder frühzeitige Eheschließungen bei älteren Geschwistern.
Besonders tragisch ist, dass sich Betroffene häufig erst sehr spät, kurz vor der Ausreise, an eine Vertrauensperson wenden. Deshalb ist das sensible Hinschauen des Umfelds von großer Bedeutung. Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Nachbarschaft, Freundinnen und Freunde können entscheidende Unterstützer sein – wenn sie aufmerksam und informiert sind.
„Wenn eine Jugendliche nach den Ferien nicht zurückkehrt, ist es möglicherweise zu spät“, warnt Lisa-Marie Trog.
„Bitte schauen Sie hin, hören Sie zu – und holen Sie sich Unterstützung. Niemand muss in einer solchen Situation alleine handeln.“ Aber auch wenn ein Mädchen nach den Ferien aus ungeklärten Gründen nicht zur Schule oder in die Ausbildung zurückkehrt, sollte unbedingt gehandelt werden. Es ist nie zu spät - und wegschauen hilft allein den Tätern.
Was bei Verdacht zu tun ist
Im Fall eines konkreten Verdachts ist umsichtiges Handeln unerlässlich. Der direkte Kontakt zur Familie der Betroffenen kann die Lage erheblich verschärfen und sollte unbedingt vermieden werden. Vielmehr gilt es, spezialisierte Beratungsstellen einzubeziehen. Erste Anlaufstellen bieten etwa:
- www.zwangsheirat.de – anonym, kostenlos und mehrsprachig
- Solwodi e.V. – Beratungsangebote für Betroffene von Zwangsverheiratung
- www.papatya.org – Informationen bei drohender Auslandsverschleppung
- lokale Jugendämter oder der Kindernotdienst
Wird eine Ausreise geplant, sollte sie – sofern Gefahr besteht – unbedingt verhindert werden. Denn eine Rückholung aus dem Ausland gestaltet sich meist äußerst schwierig, vor allem bei doppelter Staatsbürgerschaft.
Aufklärung und Prävention
Zur Sensibilisierung stehen zahlreiche Materialien zur Verfügung – etwa Info-Broschüren, Unterrichtsmaterialien oder der Kurzfilm „Der letzte Schultag“, der über YouTube, Instagram und TikTok verbreitet wird. Weitere Informationen finden sich unter www.frauenrechte.de.
Kontakt: gleichstellungsbeauftragte@kreis-germersheim.de
Zwangsverheiratung - eine rechtliche Einordnung
In Deutschland ist Zwangsheirat nach § 237 StGB strafbar – auch der Versuch und die Verschleppung ins Ausland. Ehen mit Minderjährigen sind unzulässig. Auch religiöse oder traditionelle Eheschließungen ohne staatliche Anerkennung sind bei Minderjährigen nicht erlaubt.
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Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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