Erhebung zum Schwimmunterricht in Baden-Württemberg
Große regionale Unterschiede

Foto: Tania Van den Berghen/Pixabay

Region. Im Januar 2018 fand ein Runder Tisch „Schwimmen in der Schule“ im Kultusministerium statt. Teilnehmer waren neben dem Kultusministerium das ehemalige Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik (LIS), der Landessportverband Baden-Württemberg, die Schwimmsport treibenden Verbände (Schwimmverband Württemberg, Badischer Schwimm-Verband, DLRG, der Deutsche Sportlehrerverband und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (Städtetag).

Das zentrale Ergebnis dieses Runden Tisches war die Notwendigkeit einer Erhebung valider Daten zum Schwimmunterricht in der Grundschule, um eventuell bestehenden Handlungsbedarf zu erkennen und gegebenenfalls zielgerichtete Maßnahmen einleiten zu können.Der Fragebogen enthielt drei Bereiche:

A) Organisation und Rahmenbedingungen des Schwimmunterrichts,
B) Schwimmfähigkeit der Schüler zum Ende der Schwimmausbildung an der jeweiligen Schule und
C) Qualifikation der Lehrkräfte, die Schwimmen unterrichten.

Bei der Schwimmfähigkeit (Bereich B) wurden die Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule“ aus dem Jahr 2017 zugrunde gelegt. Darin werden vier Niveaustufen des Schwimmenkönnens definiert:

  • Wassergewöhnung (Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, Auftreiben – mit und ohne Hilfsmittel, mit und gegen den Wasserwiderstand); 
  • Grundfertigkeiten (Atmen, Tauchen, Gleiten, Springen, Fortbewegen); 
  • Basisstufe (beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in ei-ner beliebigen Schwimmart, keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt, das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen); 
  • Sicheres Schwimmen (Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 15 Minuten Schwimmen und mindestens 200 Meter in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen oder Kopfsprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter Schwimmen in einer Schwimmart, mit Zeitbegrenzung - mindestens 3:30 min bzw. ab Klassenstufe 9 in 2:30 min (männlich) / 2:45 min (weiblich); 100 Meter Schwimmen in einer zweiten Schwimmart, keine Zeitbegrenzung). 

Dabei ist laut diesen Empfehlungen die Niveaustufe Sicheres Schwimmen bis zum Alter von zehn bis zwölf Jahren anzustreben.  Insofern ist das Ziel für das Ende der Grundschule das Erreichen der Basisstufe. Auch Schwimmfähigkeit wird im Folgenden gleichgesetzt mit dem Erreichen mindestens der Basisstufe.

Ergebnisse der Erhebung

Angebot von Schwimmunterricht
Rund ein Viertel der Schulen (24,2 %) gab an, keinen Schwimmunterricht anbieten zu können. Etwa je die Hälfte der teilnehmenden Schulen gaben als Grund an, dass es kein Schwimmbad in der Nähe gibt (51,8 %) bzw. die Transferzeiten zu lang sind (55,1 %). Etwas mehr als ein Drittel der Schulen nannten das Fehlen von qualifizierten Lehr-kräften als Grund (37,6 %). 34 % der Schulen gaben sonstige Gründe wie die Sanierung des örtlichen Schwimmbades, zu hohe Kosten oder ein unpassendes Schwimm-bad an.
Da Mehrfachnennungen möglich waren, kann davon ausgegangen werden, dass weni-ger als ein Viertel der Schulen keinen Zugang zu einem Schwimmbad hatte.
Es gab große regionale Unterschiede. So erteilten im RP Freiburg rund 44 % der Grundschulen keinen Schwimmunterricht, im RP Tübingen rund 17 %, im RP Karlsruhe 18 % und im RP Stuttgart rund 22 %.
Etwa drei Viertel der teilnehmenden Schulen (75,8 %) haben im Schuljahr 2018/2019 Schwimmunterricht erteilt.
Rund ein Viertel dieser Schulen empfand den Umfang des erteilten Schwimmunterrichts als nicht ausreichend, so dass etwa 58 % der Schulen nach eigenem Ermessen den Schwimmunterricht umfänglich erteilen konnten.

An rund 42,3 % der Grundschulen mit Schwimmunterricht fand dieser in einer Klassenstufe, an rund 28,4 % dieser Schulen in zwei, an rund 9,8 % in drei und an rund 19,5 % in allen vier Jahrgangsstufen statt.

Schwimmfähigkeit
An Schulen, die im Schuljahr 2018/2019 Schwimmunterricht angeboten haben, erreichten rund 71,5 % der Schüler mit dem Ende der Schwimmausbildung an der Grundschule die angestrebte Schwimmfähigkeit.

Qualifikation der Lehrkräfte
Rund 76 % des Schwimmunterrichts wurde von qualifizierten Lehrkräften (Sportstudi-um, Ausbildung am pädagogischen Fachseminar, durch das ehemalige LIS zertifizier-te Lehrkräfte) erteilt. Rund 24 % des Schwimmunterrichts wurde von Lehrkräften er-teilt, die keine spezielle Qualifikation zur Erteilung von Schwimmunterricht haben.

Großen Einfluss auf die Schwimmfähigkeit hat die Entfernung des Schwimmbads zur Schule. Rund 73 % der Schulen benötigten einen Transfer zum Schwimmbad. An Schulen, die ein Schwimmbad in der Nähe haben, wurde die Schwimmfähigkeit am Ende der Schwimmausbildung von mehr Kindern erreicht.Die Qualifikation der Lehrkraft hat ebenfalls einen großen Einfluss auf die Schwimmfähigkeit. In Schwimmgruppen, die von qualifizierten Lehrkräften (Sportstudium, Pädagogisches Fachseminar, durch das ehemalige LIS zertifiziert) unterrichtet wurden, wurde die Schwimmfähigkeit am Ende der Schwimmausbildung von mehr Kindern erreicht. Rund ein Viertel der Lehrkräfte, die im Schuljahr 2018/2019 Schwimmen unterrichtet haben, gehörten nicht zu dieser Gruppe.

Die Gruppengröße hat einen mittleren bis starken Einfluss auf die Schwimmfähigkeit. Die Doppelbesetzung mit einer weiteren qualifizierten Person (in der Regel eine zweite Lehrkraft) hatte einen mittleren Einfluss auf die Schwimmfähigkeit. An Schulen, in denen mit einem günstigeren Betreuungsschlüssel Schwimmen unterrichtet wurde, wurde die Schwimmfähigkeit am Ende der Schwimmausbildung von mehr Kindern erreicht.
An Schulen, die mit einem Schwimmverein oder der DLRG kooperieren, wird die Schwimmfähigkeit am Ende von Klasse 4 von mehr Kindern erreicht. Rund 13% der Schulen hatten im Schuljahr 2018/2019 eine solche Kooperation.

Keinen Einfluss auf die Schwimmfähigkeit haben

  • die Organisation des Schwimmunterrichts (wöchentlich, Blockunterricht, Schwimmwoche etc.), 
  • die Doppelbesetzung durch eine weitere nicht qualifizierte Person, 
  • das Angebot einer Schwimm-AG (meist für Schwimmer angeboten), 
  • die Ausstattung des Schwimmbads (mit / ohne Lehrschwimmbecken
Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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