Stadtfest in Bad Dürkheim: Alkohol in einer Zone fünf Tage lang tabu

Beim Stadtfest gilt in einer festgelegten Zone ein Alkoholverbot. | Foto: Melanie Hubach Photographie, melhubach photographie
  • Beim Stadtfest gilt in einer festgelegten Zone ein Alkoholverbot.
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Bad Dürkheim. Wer beim Stadtfest in Bad Dürkheim unterwegs ist, darf in einer festgelegten Zone keinen Alkohol trinken und auch keinen Alkohol zum Trinken mitführen. Das Verbot gilt vom 13. Mai bis zum 17. Mai.

Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim untersagt den Konsum und das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums im öffentlichen und tatsächlich öffentlichen Raum. Das Verbot gilt in der in einer Karte rot markierten Verbotszone, die mehrere Straßen umfasst.

Ausnahmen sind möglich, Widerspruch ändert zunächst nichts

Das Verbot gilt nicht in Bereichen, die nach dem Gaststättenrecht konzessioniert sind. Die Stadtverwaltung kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

Die Stadt ordnet außerdem die sofortige Vollziehbarkeit an. Ein Widerspruch hat deshalb keine aufschiebende Wirkung. Wer gegen die Allgemeinverfügung vorgehen will, kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, einlegen. Zusätzlich kann ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gestellt werden.

Autor:

Reiner Bohlander aus Frankenthal

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