Wieder Diskussion um Großprojekt: Landrat Brandl fordert klaren Zeitplan für zweite Rheinbrücke

- Die Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth
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Wörth am Rhein. Das Großprojekt „Zweite Rheinbrücke bei Wörth“ sorgt erneut für Diskussionen. Nach aktuellen Informationen steht die Brücke auf einer Liste von mehr als 70 bundesweiten Neubauprojekten, die aufgrund der angespannten Finanzlage bis 2029 möglicherweise nicht umgesetzt werden können.
Brandl verlangt verbindlichen Zeitplan
Vor diesem Hintergrund fordert Landrat Martin Brandl einen klaren Zeitplan: „Das Hin- und Her zwischen Bund und Land müssen sofort aufhören. Rheinland-Pfalz ist in der Verpflichtung nun endlich und rechtskräftig das Baurecht herzustellen und der Bund darf gerade wegen des Sondervermögens für die Infrastruktur nicht auf notwendige Neubauprojekte verzichten. Jede Ebene hat eine klar zugewiesene Verantwortung und steht in der Verpflichtung dieser auch nachzukommen.“ Er betont, dass die zweite Rheinbrücke auch ohne das noch offene Planfeststellungsverfahren in Baden-Württemberg realisiert werden kann. „Die Anbindung der zweiten Rheinbrücke an die B10 ist im aktuell von Rheinland-Pfalz betriebenen Verfahren gesichert, auch wenn ich mir eine bessere Anbindung an die B36 gewünscht hätte. Ein klarer Zeitplan für den Bau der Brücke würde sicherlich auch den Druck auf die baden-württembergische Seite erhöhen.“
Unterstützung von Christian Völker
Unterstützung kommt von Kreisbeigeordnetem Christian Völker: „Die bestehende Rheinbrücke ist seit Jahren überlastet. Wir brauchen dringend eine zweite Querung, um Verkehrssicherheit und Mobilität langfristig zu gewährleisten. Es geht um einen wichtigen Wirtschaftsstandort und um Arbeitsplätze, wofür eine funktionierende Infrastruktur essentiell ist.“ Brandl ergänzt: „Rheinland-Pfalz und im Weiteren auch Baden-Württemberg müssen endlich das notwendige Baurecht schaffen. Außerdem muss parallel die Finanzierung durch den Bund so abgesichert werden, dass der Bau erfolgen kann.“
Jahrzehntelanges Ringen um die Brücke
Die Region fordert seit Jahrzehnten eine zweite Rheinbrücke. Bereits in den 1990er Jahren wurde das Projekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, 2012 folgte der Planfeststellungsbeschluss. Lange Klageverfahren und weitere Planungen, etwa für einen begleitenden Radweg, verzögerten das Vorhaben zusätzlich. „Die staugeplanten Pendler waren froh, dass der Bau in Sichtweite war“, erinnert Völker.
Belastung für Bürgerinnen und Bürger
„Dass sich die Länder so viel Zeit gelassen und über so viele Jahre kaum sichtbare Fortschritte ergeben haben, ist eine enorme Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. Wer täglich im Stau steht, weiß, dass die Region dringend eine zweite Rheinquerung braucht. Auch die Versprechungen des ehemaligen Ministers Wissing zur Planungsbeschleunigung haben sich für die Südpfalz als irrelevant dargestellt“, erklären Brandl und Völker in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Überregionale Bedeutung der Rheinquerung
Die Brücke bei Wörth ist weit mehr als eine regionale Verkehrsverbindung. Sie hat überregionale Bedeutung für Pendler, Wirtschaft, Handel und den Katastrophenschutz. Eine zusätzliche Brücke würde spürbare Entlastung und mehr Sicherheit schaffen, so die Kreisverwaltung Germersheim als Reaktion auf aktuelle Medienberichte.
Klare Perspektive und Umsetzungsfahrplan gefordert
„Was wir brauchen, ist eine klare Perspektive und einen verbindlichen Umsetzungsfahrplan. Viele Menschen in der Südpfalz und am Oberrhein erwarten Fortschritte. Die zweite Rheinbrücke ist ein Projekt, das beiden Ländern nützt und das nur gemeinsam mit Bund, Land und Kommunen realisiert werden kann. Wichtig ist, dass jetzt alle Verantwortungsträger an einem Strang ziehen – mit dem klaren Ziel, dass die Brücke kommt“, so Martin Brandl.
📝 Die zweite Rheinbrücke bei Wörth – auf einen Blick
Projekt: Neubau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth
Bedeutung: Entlastung der bestehenden, überlasteten Rheinquerung und Sicherung der regionalen & überregionalen Verkehrsachsen
Historie:
1990er Jahre: Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan
2012: Planfeststellungsbeschluss ergangen
Seitdem Klageverfahren und zusätzliche Planungen (z. B. Radweg)
Aktuelle Situation: Projekt auf Liste von über 70 bundesweiten Neubauprojekten, deren Umsetzung bis 2029 gefährdet ist
Forderungen:
Klare Zeitplanung und verbindlicher Umsetzungsfahrplan
Schaffung des Baurechts durch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Sicherstellung der Finanzierung durch den Bund
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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